Todesfall-Checkliste: Was tun, wenn jemand stirbt?
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am
Nach einem Todesfall sind in den ersten 48 Stunden nur wenige Dinge wirklich eilig: die Feststellung des Todes, ein Bestattungsinstitut und die Anzeige beim Standesamt bis zum dritten Werktag. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Stunden, Tage und Wochen — mit den Unterlagen, den Fristen Ihres Bundeslandes und einer eigenen Liste für Ehepartner.
Gerade ist ein Todesfall passiert? Atmen Sie durch. Nichts von der Bürokratie muss in den ersten Stunden erledigt sein. Beginnen Sie oben und arbeiten Sie sich Punkt für Punkt nach unten.
Sofort — die ersten Stunden
Nichts überstürzen. Diese Schritte haben jetzt Vorrang.
- Tod feststellen lassen: Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.
- Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau den Totenschein (Todesbescheinigung) aus — er ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
- Enge Angehörige informieren und, wenn möglich, jemanden an Ihre Seite holen. Sie müssen jetzt nichts allein entscheiden.
- Nach einem Testament, einer Bestattungsverfügung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag suchen — dort stehen oft Wünsche zur Beisetzung.
Innerhalb von 24–48 Stunden
Jetzt werden die formalen Schritte angestoßen.
- Bestattungsinstitut auswählen und beauftragen. Es übernimmt die Überführung und meist auch die Anzeige beim Standesamt. Ein bis zwei Angebote zu vergleichen lohnt sich.
- Den Tod beim Standesamt des Sterbeorts anzeigen — spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§ 28 PStG). Das erledigt in der Regel das Bestattungsinstitut.
- Sterbeurkunden gleich in mehrfacher Ausfertigung beantragen (üblich sind 5 bis 10): Banken, Versicherungen und Behörden verlangen jeweils eine eigene Urkunde.
- Lebens- und Unfallversicherungen melden: Hier gelten oft sehr kurze vertragliche Meldefristen von nur wenigen Tagen.
- Arbeitgeber informieren, falls die verstorbene Person berufstätig war.
Bis zur Bestattung (etwa 4–14 Tage)
In dieser Zeit wird die Beisetzung organisiert — die Frist hängt vom Bundesland ab.
- Bestattungsart, Grabstelle und Ablauf der Trauerfeier festlegen.
- Die Bestattungsfrist Ihres Bundeslandes beachten (siehe Tabelle unten): Sie reicht von 4 Tagen in Baden-Württemberg bis 14 Tagen in Rheinland-Pfalz.
- Traueranzeige, Trauerkarten und Blumenschmuck organisieren (optional).
- Krankenkasse und den Renten Service der Deutschen Post über den Todesfall informieren — Bezieht die verstorbene Person eine Rente, meldet das oft auch das Standesamt.
In den Wochen danach — die Fristen
Jetzt geht es um Nachlass, Verträge und gesetzliche Fristen.
- Erbe annehmen oder ausschlagen: Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis erklärt werden (§ 1944 BGB). Solange unklar ist, ob Schulden bestehen, nicht über Konten oder Wertgegenstände verfügen — das kann als Annahme gelten.
- Banken benachrichtigen: Das Konto wird zum Nachlasskonto; Daueraufträge und Lastschriften prüfen.
- Erwerb beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG), in der Regel innerhalb von 3 Monaten.
- Laufende Verträge kündigen oder umschreiben: Miete, Strom, Telefon, Abos, Rundfunkbeitrag und Online-Konten.
- Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente) beantragen — spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, damit sie ab dem Todestag gezahlt wird (§ 99 SGB VI).

Welche Unterlagen braucht man nach einem Todesfall?
Für die Sterbeurkunde verlangt das Standesamt je nach Familienstand unterschiedliche Urkunden. Legen Sie alles in einer Mappe bereit — das Bestattungsinstitut fragt als Erstes danach.
Für das Standesamt (Sterbeurkunde)
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Eheurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
- Geschieden: zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Verwitwet: zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
Für Rente, Versicherungen und Nachlass
- Rentenversicherungsnummer bzw. letzter Rentenbescheid
- Krankenversichertenkarte und Name der Krankenkasse
- Versicherungsscheine (Leben, Unfall, Sterbegeld, Haftpflicht)
- Kontoauszüge, Vollmachten und Unterlagen zu Krediten
- Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug
- Testament oder Erbvertrag, Bestattungsvorsorgevertrag
Checkliste beim Tod des Ehepartners
Beim Tod des Ehepartners kommen zur allgemeinen Checkliste Rente, gemeinsame Konten, Wohnung und Steuer hinzu. Die kürzeste Frist hat der Vorschuss auf das Sterbevierteljahr: 30 Tage.
- Sterbevierteljahr sichern: Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Monate die volle Rente der verstorbenen Person. Ein Vorschuss darauf muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragt werden.
- Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen; für eine Zahlung ab dem Todestag spätestens bis zum Ende des 12. Kalendermonats nach dem Sterbemonat (§ 99 SGB VI).
- Gemeinsame Konten prüfen: Über ein Oder-Konto können Sie in der Regel weiter allein verfügen, ein Und-Konto wird erst zusammen mit den übrigen Erben freigegeben.
- Mietwohnung: Wer mit dem verstorbenen Ehepartner zusammengelebt hat, tritt in den Mietvertrag ein und kann innerhalb eines Monats erklären, das Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen (§ 563 BGB).
- Steuer: Für das Todesjahr und das folgende Jahr gilt unter bestimmten Voraussetzungen noch der Splittingtarif („Witwensplitting“, § 32a EStG). Die Steuerklasse ändert sich erst danach.
- Erbrecht: Der überlebende Ehegatte hat einen gesetzlichen Erbteil und den sogenannten Voraus — Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke (§ 1932 BGB).
Mehr dazu: Witwenrente und Waisenrente beantragen
Wie schnell muss bestattet werden? Fristen nach Bundesland
Die Bestattungsfrist legt jedes Bundesland in seinem Bestattungsgesetz selbst fest: Sie reicht von 4 Tagen in Baden-Württemberg bis 14 Tagen in Rheinland-Pfalz, Berlin kennt keine feste Höchstfrist. Die Details mit Rechtsgrundlage stehen auf der jeweiligen Stadt-Seite.
Je nach Land zählt die Frist ab Eintritt oder Feststellung des Todes; teils ist sie als Soll-Vorschrift gefasst, und die Behörde kann sie auf Antrag verlängern. Frühestens ist eine Bestattung meist 48 Stunden nach dem Tod zulässig. Angaben ohne Gewähr, Stand der Stadt-Daten siehe Nachlass nach Stadt.
Was kostet ein Todesfall?
Den größten Posten bildet die Bestattung: Sie kostet in Deutschland meist zwischen 4.000 und 8.000 Euro, je nach Bestattungsart, Grab und Trauerfeier. Hinzu kommen Gebühren für Sterbeurkunden und gegebenenfalls für den Erbschein.
Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB); ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII).
Ausführlich: Was kostet eine Beerdigung? · Wer zahlt die Bestattungskosten?
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand stirbt?
Zuerst wird eine Ärztin oder ein Arzt verständigt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt — nachts und am Wochenende über den Bereitschaftsdienst 116 117. Danach informieren Sie enge Angehörige und suchen ein eventuelles Testament heraus. Alles Weitere hat Zeit.
Bis wann muss ein Todesfall beim Standesamt gemeldet werden?
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeorts (§ 28 PStG). In der Praxis übernimmt das fast immer das Bestattungsinstitut, das danach auch die Sterbeurkunden abholt.
Wer bekommt den Totenschein?
Den Totenschein stellt die Ärztin oder der Arzt nach der Leichenschau aus. Er geht an das Bestattungsinstitut bzw. die Angehörigen und wird für die Beurkundung beim Standesamt gebraucht. Als Nachweis gegenüber Banken und Behörden dient danach die Sterbeurkunde.
Wie schnell muss eine Beerdigung stattfinden?
Das regeln die Bestattungsgesetze der Länder: meist innerhalb von 8 bis 10 Tagen, in Baden-Württemberg schon nach 4 Tagen, in Rheinland-Pfalz nach 14 Tagen. Berlin kennt keine feste Höchstfrist. Die Übersicht je Bundesland finden Sie oben in der Tabelle.
Welche Fristen sind nach einem Todesfall am wichtigsten?
Die Anzeige beim Standesamt bis zum dritten Werktag, die Bestattungsfrist des Landes, die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes (§ 1944 BGB), der Vorschuss auf das Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen und die Anzeige beim Finanzamt innerhalb von 3 Monaten (§ 30 ErbStG).
Welche Unterlagen braucht man nach einem Todesfall?
Für die Sterbeurkunde: Personalausweis, Totenschein und je nach Familienstand Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners. Für Rente, Versicherungen und Nachlass kommen Rentenbescheid, Versicherungsscheine, Kontounterlagen und ein etwaiges Testament hinzu.
Wie viele Sterbeurkunden braucht man?
Üblich sind 5 bis 10 Ausfertigungen, weil Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse und Vermieter jeweils ein eigenes Exemplar verlangen. Weitere Urkunden können später beim Standesamt des Sterbeorts nachbestellt werden.
Was passiert mit dem Personalausweis einer verstorbenen Person?
Der Personalausweis wird beim Standesamt zur Beurkundung des Todes vorgelegt und dort entwertet, ebenso der Reisepass. Die entwerteten Dokumente dürfen Sie danach behalten oder vernichten; für Behörden und Banken benötigen Sie die Sterbeurkunde.
Was muss beim Tod des Ehepartners erledigt werden?
Zusätzlich zur allgemeinen Checkliste: innerhalb von 30 Tagen den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen, die Witwen- bzw. Witwerrente beantragen, gemeinsame Konten und den Mietvertrag klären (§ 563 BGB) und den Erbfall steuerlich prüfen.
Wer zahlt die Kosten der Bestattung?
Die Kosten tragen die Erben (§ 1968 BGB). Eine Bestattung kostet in Deutschland meist zwischen 4.000 und 8.000 Euro; ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII).
Wer hilft mir, den Überblick zu behalten?
Erbly erstellt aus wenigen Angaben eine persönliche Checkliste, berechnet Ihre Fristen nach festen gesetzlichen Regeln und erinnert Sie rechtzeitig — und stellt fertige Schreiben für Banken und Behörden bereit.
Hinweis: Erbly bietet eine verständliche Orientierung und allgemeine Informationen — keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr; Fristen und Zuständigkeiten können im Einzelfall abweichen.
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