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Todesfall-Checkliste: Was tun, wenn jemand stirbt?

Ein Todesfall trifft fast immer unvorbereitet — und plötzlich sind viele Dinge gleichzeitig zu regeln. Diese Checkliste führt Sie ruhig durch die ersten Stunden, Tage und Wochen: Schritt für Schritt, in der richtigen Reihenfolge, ohne Beamtendeutsch.

Gerade ist ein Todesfall passiert? Atmen Sie durch. Nichts von der Bürokratie muss in den ersten Stunden erledigt sein. Beginnen Sie oben und arbeiten Sie sich Punkt für Punkt nach unten.

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Sofort — die ersten Stunden

Nichts überstürzen. Diese Schritte haben jetzt Vorrang.

  • Arzt oder Notruf verständigen, damit der Tod festgestellt und der Totenschein ausgestellt wird.
  • Enge Angehörige informieren und, wenn möglich, jemanden an Ihre Seite holen.
  • Wichtige Unterlagen heraussuchen: Personalausweis, Familienstammbuch, Geburts- und Heiratsurkunde, Versicherungsscheine.
  • Nach einem Testament, einer Bestattungsverfügung oder einem letzten Willen suchen.
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Innerhalb von 24–48 Stunden

Jetzt werden die formalen Schritte angestoßen.

  • Sterbeurkunde vorbereiten: Der Tod wird beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt — meist übernimmt das der Bestatter.
  • Bestattungsinstitut auswählen und beauftragen. Ein bis zwei Angebote vergleichen lohnt sich.
  • Sterbeurkunden gleich in mehrfacher Ausfertigung beantragen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen Originale.
  • Lebens- und Unfallversicherungen melden: Hier gelten oft sehr kurze Fristen (manchmal 24–72 Stunden).
  • Arbeitgeber informieren, falls die verstorbene Person berufstätig war.
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Bis zur Bestattung (etwa 3–7 Tage)

In dieser Zeit wird die Beisetzung organisiert.

  • Bestattungsart, Grabstelle und Ablauf der Trauerfeier festlegen.
  • Bestattungsfristen des Bundeslandes beachten — die Beisetzung muss meist innerhalb weniger Tage erfolgen.
  • Traueranzeige, Trauerkarten und Blumenschmuck organisieren (optional).
  • Krankenkasse und Rentenservice der Deutschen Rentenversicherung über den Todesfall informieren.
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In den Wochen danach — die Fristen

Jetzt geht es um Nachlass, Verträge und gesetzliche Fristen.

  • Erbe annehmen oder ausschlagen: Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis erklärt werden (§ 1944 BGB).
  • Banken benachrichtigen — das Konto wird in ein Nachlasskonto umgewandelt; Daueraufträge und Lastschriften prüfen.
  • Erwerb beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG), in der Regel innerhalb von 3 Monaten.
  • Laufende Verträge kündigen oder umschreiben: Miete, Strom, Telefon, Abos, Rundfunkbeitrag.
  • Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente) prüfen und rechtzeitig beantragen.

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Häufige Fragen

Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand stirbt?

Zuerst wird ein Arzt verständigt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Danach informieren Sie enge Angehörige und suchen die wichtigsten Unterlagen sowie ein eventuelles Testament heraus. Alles Weitere hat Zeit.

Wie schnell muss eine Beerdigung stattfinden?

Das regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer. In vielen Ländern muss die Bestattung innerhalb weniger Tage nach dem Tod erfolgen; die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Land und Bestattungsart.

Welche Fristen sind nach einem Todesfall am wichtigsten?

Besonders wichtig sind die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes (§ 1944 BGB), die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG) und die oft sehr kurzen Meldefristen der Lebens- und Unfallversicherungen.

Welche Unterlagen braucht man nach einem Todesfall?

Für die ersten Behördengänge brauchen Sie vor allem den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburts- und ggf. Heiratsurkunde (oder das Familienstammbuch), den Totenschein und – sobald ausgestellt – mehrere Sterbeurkunden in Ausfertigung. Für den Nachlass kommen Versicherungsscheine, Kontounterlagen und ein etwaiges Testament hinzu.

Was passiert mit dem Personalausweis einer verstorbenen Person?

Der Personalausweis wird nicht weggeworfen, sondern beim Standesamt zur Beurkundung des Todes vorgelegt und dort ungültig gemacht (entwertet); ebenso der Reisepass. Anschließend dürfen Sie die entwerteten Dokumente behalten oder vernichten. Für Behörden und Banken benötigen Sie stattdessen die Sterbeurkunde.

Was muss beim Tod des Ehepartners erledigt werden?

Zusätzlich zur allgemeinen Checkliste sind gemeinsame Konten und Verträge zu klären, die Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente) bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen und der Erbfall steuerlich zu prüfen. Der überlebende Ehegatte hat einen gesetzlichen Erbteil und den sogenannten Voraus (§ 1932 BGB) – Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke.

Wer hilft mir, den Überblick zu behalten?

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Hinweis: Erbly bietet eine verständliche Orientierung und allgemeine Informationen — keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr; Fristen und Zuständigkeiten können im Einzelfall abweichen.