Nachlass nach Stadt / Freiburg im Breisgau
Nachlassgericht Freiburg im Breisgau: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Freiburg im Breisgau ist das Amtsgericht Freiburg im Breisgau. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Baden-Württemberg.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau
- Anschrift
- Kaiser-Joseph-Straße 257 a, 79098 Freiburg im Breisgau
- Telefon
- 0761 205-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Freiburg im Breisgau
- Erbschaftsteuer
- zentrales Finanzamt in Baden-Württemberg
- Bestattungsfrist
- 4 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257 a
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 205-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 12 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Freiburg im Breisgau gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Freiburg im Breisgau aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Freiburg im Breisgau →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Die Erbschaftsteuer ist in Baden-Württemberg bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Bestattungsfrist in Baden-Württemberg
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
Den ganzen Erbfall ordnen
Erbly führt Sie durch alle Pflichten, berechnet Ihre Fristen und erstellt fertige Schreiben für Banken, Versicherungen und Behörden — auch in Freiburg im Breisgau.
Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Freiburg im Breisgau zuständig?
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Freiburg im Breisgau?
- Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat die Anschrift Kaiser-Joseph-Straße 257 a, 79098 Freiburg im Breisgau; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0761 205-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Freiburg im Breisgau die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Freiburg im Breisgau ist das das Standesamt Freiburg im Breisgau. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Die Erbschaftsteuer ist in Baden-Württemberg bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Baden-Württemberg?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
- Wo kann ich in Freiburg im Breisgau ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Freiburg im Breisgau, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Freiburg im Breisgau einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Freiburg im Breisgau, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Weitere Städte in Baden-Württemberg
- Nachlass in Stuttgart →
- Nachlass in Karlsruhe →
- Nachlass in Mannheim →
- Nachlass in Heidelberg →
- Nachlass in Ulm →
- Nachlass in Heilbronn →
- Nachlass in Pforzheim →
- Nachlass in Reutlingen →
- Nachlass in Freudenstadt →
Auch gesucht als: Amtsgericht Freiburg im Breisgau Nachlassgericht · Nachlaßgericht Freiburg im Breisgau · Nachlassabteilung Amtsgericht Freiburg im Breisgau