Nachlass nach Stadt / Düsseldorf
Nachlass in Düsseldorf: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Sterbeurkunde
- Standesamt Düsseldorf
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Velbert
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Düsseldorf aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Düsseldorf →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Velbert zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
Den ganzen Erbfall ordnen
Erbly führt Sie durch alle Pflichten, berechnet Ihre Fristen und erstellt fertige Schreiben für Banken, Versicherungen und Behörden — auch in Düsseldorf.
Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Düsseldorf zuständig?
- Amtsgericht Düsseldorf. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Düsseldorf die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Düsseldorf ist das das Standesamt Düsseldorf. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Velbert zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
- Nachlass in Köln →
- Nachlass in Dortmund →
- Nachlass in Essen →
- Nachlass in Duisburg →
- Nachlass in Bochum →
- Nachlass in Wuppertal →
- Nachlass in Bielefeld →
- Nachlass in Bonn →
- Nachlass in Münster →
Amtliche Quellen
- https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Nachlassangelegenheiten/index.php
- https://www.duesseldorf.de/standesamt/sterbefall
- https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-duesseldorf-sued
- https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-duesseldorf-nord
- https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/19022022-gesetz-ueber-das-friedhofs-und-bestattungswesen-bestattungsgesetz-bestg-nrw/