Nachlass nach Stadt / Düsseldorf
Nachlassgericht Düsseldorf: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Düsseldorf ist das Amtsgericht Düsseldorf. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Anschrift
- Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 8306-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Düsseldorf
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Velbert
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Düsseldorf
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 8306-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 37 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Düsseldorf gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Düsseldorf aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Düsseldorf →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Velbert zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Düsseldorf zuständig?
- Amtsgericht Düsseldorf. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Düsseldorf?
- Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Anschrift Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0211 8306-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Düsseldorf die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Düsseldorf ist das das Standesamt Düsseldorf. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Velbert zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
- Wo kann ich in Düsseldorf ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Düsseldorf, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Düsseldorf einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Düsseldorf, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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Amtliche Quellen
- https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Nachlassangelegenheiten/index.php
- https://www.duesseldorf.de/standesamt/sterbefall
- https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-duesseldorf-sued
- https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-duesseldorf-nord
- https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/19022022-gesetz-ueber-das-friedhofs-und-bestattungswesen-bestattungsgesetz-bestg-nrw/