Was kostet eine Beerdigung? Kosten & Preisvergleich
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am
Eine Beerdigung kostet meist 4.000 bis 8.000 Euro. Woraus sich die Kosten zusammensetzen, was günstiger ist und wie Sie Angebote richtig vergleichen.

Womit Sie rechnen müssen
Eine Beerdigung kostet in Deutschland je nach Art, Region und Ausstattung meist zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Nach oben gibt es kaum Grenzen, nach unten lässt sich mit einer schlichten Bestattung deutlich sparen.
Die Zahlen hier sind Richtwerte ohne Gewähr; verbindliche Preise erhalten Sie nur über konkrete Angebote. Trotz Zeitdruck lohnt es sich, ein bis zwei Angebote zu vergleichen – die Unterschiede zwischen Bestattungsinstituten sind oft erheblich.
Die drei großen Kostenblöcke
Bestatterleistungen (ca. 2.000–4.000 Euro): Sarg oder Urne, Versorgung und Einsargung, Überführung, Aufbahrung und die Behördengänge. Hier ist die Spanne am größten – ein einfacher Sarg kostet einen Bruchteil eines aufwendigen Modells.
Friedhofs- und Bestattungsgebühren (ca. 1.000–3.000 Euro): Grabstelle mit Nutzungsrecht, Beisetzung und Trauerhalle. Diese Gebühren legt die Kommune in ihrer Friedhofsgebührensatzung fest; sie sind bei jedem Bestatter gleich, unterscheiden sich aber von Ort zu Ort stark.
Grabmal und Grabpflege (ca. 1.000–5.000 Euro): Ein Grabstein für ein Erdgrab ist deutlich teurer als eine Urnenplatte. Pflegeleichte, Gemeinschafts- oder anonyme Gräber senken diesen Posten.
Erd- oder Feuerbestattung – was ist günstiger?
Eine Feuerbestattung ist meist günstiger, weil die Urnengrabstelle kleiner ist und Grabmal sowie Pflege geringer ausfallen; dafür kommen die Kosten für Einäscherung und zweite Leichenschau hinzu. Rund drei von vier Verstorbenen werden in Deutschland inzwischen eingeäschert.
Besonders günstig sind anonyme oder halbanonyme Urnenbeisetzungen sowie Wald- und Seebestattungen, weil klassische Grabpflege entfällt. Welche Formen erlaubt sind, regeln die Bestattungsgesetze der Länder.
Preisvergleich: So sparen Sie ohne Abstriche
Lassen Sie sich jede Position einzeln aufschlüsseln statt eines Pauschalpreises und trennen Sie Bestatterleistungen von den kommunalen Friedhofsgebühren. Nur die Bestatterleistungen sind wirklich vergleichbar und verhandelbar.
Große Sparhebel sind die Wahl von Friedhof und Grabart, ein schlichter Sarg bei Feuerbestattung, eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle und der Verzicht auf teure Zusatzleistungen. Optionale Posten wie Traueranzeige, Blumenschmuck, Trauerredner und Kaffeetafel summieren sich schnell.
Achten Sie auf die Bestattungsfrist Ihres Bundeslandes – sie liegt je nach Land zwischen 4 und 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist bleibt meist genug Zeit für zwei Angebote.
Wer zahlt – und welche Hilfen es gibt
Grundsätzlich tragen die Erben die Bestattungskosten (§ 1968 BGB); bezahlt wird meist direkt vom Nachlasskonto. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann beim Sozialamt eine Übernahme nach § 74 SGB XII beantragen.
Bei der Erbschaftsteuer werden für Bestattung, Grabmal und Grabpflege pauschal 15.000 Euro ohne Nachweis abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr.
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Häufige Fragen
Was kostet eine Beerdigung im Durchschnitt?
Meist zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Eine einfache Feuerbestattung kann günstiger sein, eine Erdbestattung mit Wahlgrab und Grabstein deutlich teurer. Es handelt sich um Richtwerte ohne Gewähr.
Ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung?
Meist ja, weil Urnengrab, Grabmal und Pflege weniger kosten. Dafür fallen Kosten für Einäscherung und zweite Leichenschau an; der genaue Unterschied hängt von Grabart und Friedhof ab.
Woraus setzen sich die Beerdigungskosten zusammen?
Aus den Bestatterleistungen (ca. 2.000–4.000 Euro), den kommunalen Friedhofsgebühren (ca. 1.000–3.000 Euro) und Grabmal samt Grabpflege (ca. 1.000–5.000 Euro). Dazu kommen Trauerfeier, Anzeigen und Blumenschmuck.
Wie kann ich Bestattungskosten vergleichen?
Lassen Sie sich von ein bis zwei Bestattern Angebote mit Einzelpositionen geben und vergleichen Sie nur die Bestatterleistungen. Die Friedhofsgebühren legt die Kommune fest und sie sind bei allen Bestattern gleich.
Gibt es einen Zuschuss zu den Bestattungskosten?
Wer die Kosten nicht tragen kann, erhält sie unter Umständen vom Sozialamt (§ 74 SGB XII). Sterbegeld zahlen manche Arbeitgeber, Versorgungswerke und die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen – die Krankenkasse seit 2004 nicht mehr.
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