Nachlass nach Stadt / Saarbrücken
Nachlassgericht Saarbrücken: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Saarbrücken ist das Amtsgericht Saarbrücken. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Saarland.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Anschrift
- Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken
- Telefon
- 0681 501-05
- Sterbeurkunde
- Standesamt Saarbrücken
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer im Saarland)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Saarbrücken — Örtlich zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 343 FamFG). Der Bezirk umfasst u. a. Saarbrücken, Friedrichsthal, Sulzbach, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Riegelsberg und Quierschied.
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 501-05
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 16 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Saarbrücken gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Saarbrücken aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Saarbrücken →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer im Saarland) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Saarland
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz (BestattG) des Saarlandes (Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen). Nach § 29 Abs. 2 muss eine Erdbestattung spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Aschen sind spätestens drei Monate nach der Einäscherung beizusetzen (§ 29 Abs. 3).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Saarbrücken zuständig?
- Amtsgericht Saarbrücken. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 343 FamFG). Der Bezirk umfasst u. a. Saarbrücken, Friedrichsthal, Sulzbach, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Riegelsberg und Quierschied. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Saarbrücken?
- Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Anschrift Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0681 501-05. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Saarbrücken die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Saarbrücken ist das das Standesamt Saarbrücken. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer im Saarland) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Saarland?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz (BestattG) des Saarlandes (Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen). Nach § 29 Abs. 2 muss eine Erdbestattung spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Aschen sind spätestens drei Monate nach der Einäscherung beizusetzen (§ 29 Abs. 3).
- Wo kann ich in Saarbrücken ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Saarbrücken, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Saarbrücken einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Saarbrücken, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
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Amtliche Quellen
- https://www.saarland.de/agsb/DE/aufgaben/aufgaben_artikel/nachlasssachen.html
- https://www.saarbruecken.de/rathaus/onlinedienste/onlinedienst_urkundenservice
- https://finanzamt-kusel-landstuhl.fin-rlp.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/erbschaftsteuerstellen-saarland
- https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BestattGSL2021pP22/part/X
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestatten-in-deutschland/saarland