Bestattungskosten: Wer trägt sie — und woher kommt das Geld?
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 13.06.2026
Eine Bestattung ist teuer, und die Rechnung kommt früh. Wer dafür aufkommt und welche Hilfen es gibt.
Grundsatz: Die Erben tragen die Kosten
Die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt zunächst, wer das Erbe antritt (§ 1968 BGB). Bei mehreren Erben teilen sie sich die Kosten entsprechend ihren Anteilen.
Davon zu unterscheiden ist die Bestattungspflicht nach den Bestattungsgesetzen der Länder: Sie legt fest, wer die Bestattung organisieren muss (meist nahe Angehörige) — das ist nicht zwingend dieselbe Person, die am Ende zahlt.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird
Auch wer das Erbe ausschlägt, kann als naher Angehöriger nach Landesrecht zur Organisation der Bestattung verpflichtet bleiben. Die Kostentragung und die Bestattungspflicht hängen also nicht immer zusammen — das ist eine häufige Quelle von Missverständnissen.
Reicht der Nachlass für die Bestattung nicht aus und sind die Verpflichteten selbst nicht leistungsfähig, kann beim Sozialamt eine Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden (§ 74 SGB XII).
Womit die Kosten gedeckt werden können
Bestattungsvorsorge: Gab es einen Vorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung, sind die Kosten oft schon abgedeckt.
Nachlasskonto: Banken begleichen die Bestattungsrechnung in der Regel direkt vom Konto der verstorbenen Person, wenn Sie die Rechnung vorlegen — auch vor Klärung der Erbfolge.
Mögliche Zuschüsse: Beihilfe, Unfallversicherung oder berufsständische Kassen leisten in bestimmten Fällen ein Sterbegeld. Prüfen Sie die jeweiligen Bedingungen.
Steuerlicher Hinweis
Bestattungskosten mindern den steuerpflichtigen Erwerb: Bei der Erbschaftsteuer wird hierfür ein Pauschbetrag berücksichtigt, ohne Einzelnachweis (§ 10 ErbStG). Ob sich höhere tatsächliche Kosten lohnen geltend zu machen, klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Wer muss die Bestattungskosten zahlen?
Die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt zunächst, wer das Erbe antritt (§ 1968 BGB). Bei mehreren Erben werden die Kosten nach ihren Erbanteilen aufgeteilt.
Muss ich die Beerdigung bezahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Wer das Erbe ausschlägt, trägt die Bestattungskosten nicht als Erbe. Als naher Angehöriger kann man nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Landes aber weiterhin verpflichtet sein, die Bestattung zu organisieren. Kostentragung und Bestattungspflicht hängen also nicht immer zusammen.
Wer zahlt die Bestattung, wenn kein Geld da ist?
Reicht der Nachlass nicht aus und sind die Verpflichteten selbst nicht leistungsfähig, kann beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten beantragt werden (§ 74 SGB XII). Banken begleichen die Bestattungsrechnung außerdem oft direkt vom Konto der verstorbenen Person, wenn die Rechnung vorgelegt wird.
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