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Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung?

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Wer die Beerdigung bezahlt, was ein Todesfall insgesamt kostet und wer zahlt, wenn alle das Erbe ausschlagen – mit Sozialamt, Sterbegeld und Steuer.

Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung? – das Wichtigste: Die Erben tragen die Bestattungskosten (§ 1968 BGB); Nach Ausschlagung: Unterhaltspflichtige (§ 1615 BGB); Notfalls übernimmt das Sozialamt (§ 74 SGB XII); Erbschaftsteuer: 15.000 € Pauschbetrag ohne Nachweis
Das Wichtigste in Kürze: Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung?

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Die Kosten einer angemessenen Bestattung tragen die Erben (§ 1968 BGB). Mehrere Erben teilen sie nach ihren Erbanteilen; bezahlt wird in der Regel aus dem Nachlass.

Davon zu trennen ist die Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz des Landes: Sie regelt, wer die Beisetzung veranlassen muss – meist Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister in einer festen Reihenfolge. Wer die Bestattung organisiert, muss sie also nicht zwingend am Ende bezahlen.

Was kostet ein Todesfall insgesamt?

Der größte Posten ist die Bestattung selbst: Sie kostet in Deutschland meist zwischen 4.000 und 8.000 Euro, je nach Bestattungsart, Grab und Trauerfeier. Grabmal und Grabpflege können über die Jahre weitere Tausend Euro ausmachen.

Hinzu kommen Gebühren: Eine Sterbeurkunde kostet je nach Standesamt meist 10 bis 15 Euro, etwa 12 Euro in Augsburg oder 10 Euro in Aachen; für Renten- und Sozialversicherungszwecke ist sie oft gebührenfrei. Der Erbschein kostet eine Gebühr nach dem Wert des Nachlasses, eine Erbausschlagung mindestens 30 Euro.

Bis zur Kündigung laufen außerdem Miete, Strom, Telefon und Versicherungen weiter. Eine Wohnungsauflösung durch eine Firma kostet je nach Größe und Aufwand zusätzlich – holen Sie mehrere Angebote ein.

Wer zahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Wer ausschlägt, zahlt die Bestattung nicht als Erbe – die Pflicht geht auf die nächsten Erben über, und wenn alle ausschlagen, erbt am Ende der Staat (§ 1936 BGB). Das schützt aber nicht automatisch vor der Rechnung.

Ist von den Erben nichts zu erlangen, müssen die Unterhaltspflichtigen die Beerdigungskosten tragen (§ 1615 Abs. 2 BGB) – etwa Kinder für ihre Eltern. Außerdem kann die Behörde die Kosten einer von ihr veranlassten Bestattung von den nach Landesrecht Bestattungspflichtigen zurückfordern, auch wenn diese ausgeschlagen haben.

Ist das Tragen der Kosten den Verpflichteten nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII). Der Antrag sollte möglichst vor oder direkt nach der Beauftragung des Bestatters gestellt werden.

Womit die Kosten bezahlt werden können

Vom Nachlasskonto: Die meisten Banken bezahlen die Bestatterrechnung direkt vom Konto der verstorbenen Person, wenn Sie Rechnung und Sterbeurkunde vorlegen – auch bevor die Erbfolge geklärt ist. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus geht es noch schneller.

Aus Vorsorge und Versicherungen: Ein Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung decken die Kosten oft ganz oder teilweise. Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr.

Vom Arbeitgeber oder der Unfallversicherung: Im öffentlichen Dienst erhalten Ehepartner oder Kinder beim Tod eines Beschäftigten ein Sterbegeld – das Entgelt für den Rest des Sterbemonats und zwei weitere Monate (§ 23 Abs. 3 TVöD). Bei einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld (§ 64 SGB VII).

Bestattungskosten und Erbschaftsteuer

Für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und die Kosten der Nachlassabwicklung werden bei der Erbschaftsteuer pauschal 15.000 Euro ohne Nachweis abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Liegen die tatsächlichen Kosten höher, können sie mit Belegen geltend gemacht werden.

Ob sich das im Einzelfall auswirkt, hängt vom Wert des Erwerbs und vom Freibetrag ab. Bei Zweifeln hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater; wir erbringen keine Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wer muss die Bestattungskosten zahlen?

Die Erben (§ 1968 BGB), bei mehreren Erben nach ihren Anteilen. Gezahlt wird in der Regel aus dem Nachlass, zum Beispiel direkt vom Konto der verstorbenen Person.

Muss ich die Beerdigung bezahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Nicht als Erbe. Ist von den Erben aber nichts zu erlangen, haften Unterhaltspflichtige wie Kinder für die Beerdigungskosten (§ 1615 Abs. 2 BGB), und die Behörde kann Kosten von Bestattungspflichtigen zurückfordern. Ist das unzumutbar, übernimmt das Sozialamt (§ 74 SGB XII).

Was kostet ein Todesfall insgesamt?

Die Bestattung kostet meist 4.000 bis 8.000 Euro. Hinzu kommen Sterbeurkunden (meist 10 bis 15 Euro je Stück), gegebenenfalls Erbschein- oder Ausschlagungsgebühren sowie laufende Kosten für Miete und Verträge bis zur Kündigung.

Wer zahlt die Bestattung, wenn kein Geld da ist?

Reichen Nachlass und Mittel der Verpflichteten nicht, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten (§ 74 SGB XII). Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt am Sterbeort, am besten frühzeitig.

Gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber zu den Beerdigungskosten?

Nur wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag das vorsehen. Im öffentlichen Dienst erhalten Ehepartner oder Kinder ein Sterbegeld in Höhe des Entgelts für den Rest des Sterbemonats und zwei weitere Monate (§ 23 Abs. 3 TVöD).

Kann man Bestattungskosten von der Erbschaftsteuer absetzen?

Ja. Für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und Abwicklungskosten werden pauschal 15.000 Euro ohne Nachweis abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG); höhere Kosten sind mit Belegen absetzbar.

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