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Das Bankkonto einer verstorbenen Person auflösen

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 13.06.2026

Konto auflösen nach einem Todesfall: Wer darf zugreifen — mit Vollmacht, mit Erbschein oder ohne? So melden Sie den Todesfall der Bank und lösen das Konto richtig auf.

Das Konto läuft zunächst weiter

Mit dem Tod wird ein Konto nicht automatisch gesperrt. Lastschriften und Daueraufträge laufen zunächst weiter — etwa für Miete, Strom oder Versicherungen. Das ist in den ersten Wochen oft sogar praktisch, damit wichtige Zahlungen nicht platzen.

Sobald die Bank vom Tod erfährt, wandelt sie das Konto in ein Nachlasskonto um. Die Bankkarte und das Online-Banking der verstorbenen Person werden dann gesperrt.

Wer darf auf das Konto zugreifen?

Eine über den Tod hinaus geltende Konto- oder Bankvollmacht ist der einfachste Weg: Damit kann die bevollmächtigte Person das Konto weiter verwalten, ohne auf den Erbnachweis warten zu müssen.

Ohne Vollmacht verlangt die Bank einen Erbnachweis: einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Erst dann gibt sie das Guthaben an die Erben frei.

Bei einer Erbengemeinschaft können in der Regel nur alle Erben gemeinsam über das Konto verfügen.

So gehen Sie vor

Melden Sie der Bank den Todesfall schriftlich und legen Sie eine Sterbeurkunde bei. Fragen Sie zugleich einen aktuellen Kontostand sowie eine Aufstellung von Daueraufträgen und Lastschriften an — das hilft beim späteren Nachlassverzeichnis.

Prüfen Sie vor dem endgültigen Schließen, ob noch Zahlungen offen sind (zum Beispiel Bestattungskosten, die häufig vom Nachlasskonto beglichen werden dürfen).

In unserer Plattform finden Sie eine fertige Vorlage für die Meldung an die Bank — Sie müssen sie nur ausfüllen und unterschreiben.

Vorsicht bei unklarer Erbenstellung

Wer größere Beträge vom Konto abhebt oder überweist, bevor geklärt ist, ob er das Erbe überhaupt annehmen will, kann damit ungewollt das Erbe annehmen. Solange Schulden im Raum stehen, sollten Sie nur das Nötigste verfügen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Häufige Fragen

Wird das Konto nach dem Tod automatisch gesperrt?

Mit dem Tod wird ein Konto nicht automatisch gesperrt; Lastschriften und Daueraufträge laufen zunächst weiter. Sobald die Bank vom Tod erfährt, wandelt sie das Konto in ein Nachlasskonto um und sperrt Bankkarte sowie Online-Banking der verstorbenen Person.

Wer darf nach dem Tod auf das Bankkonto zugreifen?

Mit einer über den Tod hinaus geltenden Bankvollmacht kann die bevollmächtigte Person das Konto weiter verwalten. Ohne Vollmacht verlangt die Bank einen Erbnachweis, also einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll; bei einer Erbengemeinschaft können meist nur alle Erben gemeinsam verfügen.

Wie löse ich das Bankkonto einer verstorbenen Person auf?

Der Todesfall wird der Bank schriftlich gemeldet und eine Sterbeurkunde beigelegt; sinnvoll ist es, zugleich Kontostand und eine Aufstellung der Daueraufträge anzufragen. Vor dem endgültigen Schließen wird geprüft, ob noch Zahlungen wie Bestattungskosten offen sind.

Kann ich ein Konto ohne Erbschein auflösen?

Oft ja: Mit einer über den Tod hinaus geltenden Bankvollmacht oder bei kleineren Guthaben verzichten viele Banken auf den Erbschein und akzeptieren Sterbeurkunde und Identitätsnachweis. Erst bei größeren Beträgen ohne Vollmacht verlangt die Bank in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — die Grenze legt jede Bank selbst fest.

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