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Konto auflösen nach Todesfall: mit & ohne Erbschein

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Konto nach dem Todesfall auflösen: wann Vollmacht oder eröffnetes Testament statt Erbschein reicht, was mit Oder-Konto und Schließfach passiert.

Konto auflösen nach Todesfall: mit & ohne Erbschein – das Wichtigste: Das Konto wird mit dem Tod nicht automatisch gesperrt; Erbschein nicht immer nötig – BGH 2013 und 2016; Miterben verfügen nur gemeinsam (§ 2040 BGB); Banken melden Guthaben über 5.000 € dem Finanzamt
Das Wichtigste in Kürze: Konto auflösen nach Todesfall: mit & ohne Erbschein

Was passiert mit dem Konto nach dem Tod?

Das Konto einer verstorbenen Person wird mit dem Tod nicht automatisch gesperrt: Es gehört ab diesem Moment zum Nachlass und geht auf die Erben über (§ 1922 BGB). Lastschriften und Daueraufträge – etwa für Miete oder Strom – laufen zunächst weiter.

Sobald die Bank vom Tod erfährt, führt sie das Konto als Nachlasskonto. Bankkarte und Online-Banking der verstorbenen Person werden gesperrt; verfügen darf dann nur noch, wer eine Vollmacht über den Tod hinaus oder einen Erbnachweis vorlegt.

Die Bank meldet dem Finanzamt die Guthaben der verstorbenen Person zum Todestag, wenn sie zusammen mehr als 5.000 Euro betragen (§ 33 ErbStG). Diese Meldung ersetzt nicht die eigene Anzeige der Erben beim Finanzamt.

Wer darf auf das Konto zugreifen?

Am schnellsten geht es mit einer Konto- oder Bankvollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt. Die bevollmächtigte Person kann damit sofort Rechnungen wie die Bestattung bezahlen – ohne auf den Erbnachweis zu warten; die Erben können die Vollmacht aber jederzeit widerrufen.

Ohne Vollmacht zahlt die Bank nur gegen einen Erbnachweis aus. Gibt es mehrere Erben, können sie über das Konto nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB) – die Bank braucht also die Unterschrift oder Vollmacht aller Miterben.

Konto auflösen ohne Erbschein – was darf die Bank verlangen?

Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen: Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln in den Geschäftsbedingungen am 8. Oktober 2013 für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 401/12). Die Erbenstellung kann auch auf anderem Weg eindeutig nachgewiesen werden.

Mit Urteil vom 5. April 2016 (Az. XI ZR 440/15) hat der BGH klargestellt, dass auch ein eröffnetes handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ausreichen kann, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt. Besteht die Bank trotzdem auf einem Erbschein, kann sie die dafür angefallenen Kosten erstatten müssen.

Bei kleineren Guthaben verzichten viele Banken freiwillig auf einen Erbnachweis und akzeptieren Sterbeurkunde und Ausweis der Angehörigen. Die Grenze legt jede Bank selbst fest; fragen Sie deshalb vorab nach, bevor Sie einen Erbschein beantragen.

Mehrere Erben: gemeinschaftlicher Erbschein

Ein gemeinschaftlicher Erbschein weist alle Erben mit ihren Anteilen in einer Urkunde aus. Ihn kann jeder Miterbe allein beim Nachlassgericht beantragen (§ 352a FamFG).

Mit dem gemeinschaftlichen Erbschein zahlt die Bank das Guthaben an alle Erben gemeinsam aus – etwa auf ein Konto, das alle bestimmen, oder anteilig nach gemeinsamer Anweisung. Praktisch ist es, wenn die Miterben einer Person eine Vollmacht für die Abwicklung erteilen.

Gemeinschaftskonto: Oder-Konto und Und-Konto

Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein verfügen – das gilt auch nach dem Tod eines Inhabers. Der überlebende Ehepartner kann das Konto also weiter nutzen; das Guthaben gehört im Zweifel aber nur zur Hälfte ihm, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.

Bei einem Und-Konto dürfen die Inhaber nur gemeinsam verfügen. Nach dem Tod eines Inhabers treten die Erben an seine Stelle, sodass der überlebende Inhaber und alle Erben zusammenwirken müssen.

Wie wird ein Schließfach aufgelöst?

Ein Bankschließfach beruht auf einem Mietvertrag mit der Bank, der mit dem Tod auf die Erben übergeht. Geöffnet wird es nur für Erben mit Erbnachweis oder für eine Person, deren Vollmacht ausdrücklich auch das Schließfach umfasst.

Viele Banken öffnen das Fach im Beisein eines Mitarbeiters und halten den Inhalt in einem Protokoll fest. Nehmen Sie den Inhalt in das Nachlassverzeichnis auf; bei mehreren Erben sollten möglichst alle dabei sein oder vorher zustimmen.

Nachlasskonto umschreiben oder auflösen: so gehen Sie vor

Schritt 1: Melden Sie den Todesfall schriftlich mit einer Sterbeurkunde und fragen Sie den Kontostand zum Todestag sowie alle Daueraufträge, Lastschriften, Depots und Schließfächer ab. Schritt 2: Legen Sie Vollmacht oder Erbnachweis vor.

Schritt 3: Entscheiden Sie, ob das Konto aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt wird oder ob ein Erbe es – etwa ein Depot – auf sich umschreiben lässt. Schritt 4: Kündigen Sie Daueraufträge, die nicht mehr nötig sind, und lassen Sie das Konto erst schließen, wenn Bestattung, Miete und Schlussrechnungen bezahlt sind.

Achtung bei der Rente: Zahlungen für die Zeit nach dem Sterbemonat fordert der Rentenversicherungsträger zurück, und die Bank darf sie zurückbuchen (§ 118 SGB VI). Heben Sie solche Beträge nicht ab.

Vorsicht, solange die Ausschlagung noch offen ist

Wer sich als Erbe verhält – etwa größere Beträge abhebt oder für sich verwendet –, kann damit das Erbe schlüssig annehmen und verliert die Möglichkeit, es auszuschlagen. Das ist riskant, solange unklar ist, ob Schulden bestehen.

Ob einzelne Zahlungen, etwa für die Beerdigung, schon als Annahme gelten, ist eine Frage des Einzelfalls. Im Zweifel hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht; wir erbringen keine Rechtsberatung. In Erbly finden Sie eine fertige Vorlage für die Meldung an die Bank.

Auch gesucht als: Kontoauflösung nach Todesfall · Konto eines Verstorbenen auflösen · Bankkonto Verstorbener auflösen · Nachlasskonto auflösen

Häufige Fragen

Wird das Konto nach dem Tod automatisch gesperrt?

Nein. Das Konto läuft zunächst weiter, Lastschriften und Daueraufträge werden ausgeführt. Erst wenn die Bank vom Tod erfährt, führt sie es als Nachlasskonto und sperrt Karte und Online-Banking der verstorbenen Person.

Kann ich ein Konto ohne Erbschein auflösen?

Oft ja. Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen (BGH, 08.10.2013, XI ZR 401/12). Eine Vollmacht über den Tod hinaus, ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll oder bei kleinen Guthaben schon Sterbeurkunde und Ausweis können genügen.

Reicht der Bank ein handschriftliches Testament?

Ja, wenn es vom Nachlassgericht eröffnet wurde und die Erbfolge eindeutig belegt (BGH, 05.04.2016, XI ZR 440/15). Besteht die Bank dennoch auf einem Erbschein, kann sie die Erbscheinkosten erstatten müssen.

Was ist ein gemeinschaftlicher Erbschein?

Ein Erbschein, der alle Miterben mit ihren Anteilen ausweist. Jeder Miterbe kann ihn allein beim Nachlassgericht beantragen (§ 352a FamFG); die Bank zahlt dann an alle Erben gemeinsam aus.

Was passiert mit einem Oder-Konto, wenn ein Inhaber stirbt?

Der überlebende Inhaber kann weiter allein verfügen. Im Verhältnis zu den Erben gehört ihm im Zweifel aber nur die Hälfte des Guthabens; die andere Hälfte fällt in den Nachlass.

Wie wird das Schließfach eines Verstorbenen geöffnet?

Nur mit Erbnachweis oder mit einer Vollmacht, die ausdrücklich das Schließfach umfasst. Die Bank öffnet es meist im Beisein eines Mitarbeiters und protokolliert den Inhalt, der ins Nachlassverzeichnis gehört.

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