Erbly
← Alle Ratgeber

Witwenrente und Waisenrente nach dem Todesfall beantragen

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Nach dem Tod eines Angehörigen kann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen. Hier erfahren Sie, wo Sie sie beantragen und worauf es bei den Fristen ankommt.

Welche Hinterbliebenenrenten es gibt

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt mehrere Hinterbliebenenrenten. Die Witwen- oder Witwerrente kann der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhalten (§ 46 SGB VI). Die Waisenrente steht Kindern zu, oft auch über das 18. Lebensjahr hinaus, solange sie sich in Ausbildung befinden (§ 48 SGB VI).

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von vielen Punkten ab — etwa von der Dauer der Ehe, vom Alter und vom eigenen Einkommen. Das ist eine Einzelfallfrage, die der Rentenversicherungsträger prüft. Wir erbringen keine Rechtsberatung.

Wo der Antrag gestellt wird

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Den Antrag können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder über einen Versichertenältesten.

Hilfreich sind dabei die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde oder die Urkunde über die Lebenspartnerschaft, die Geburtsurkunden der Kinder sowie die Renten- oder Versicherungsnummer der verstorbenen Person. Wer früh alle Unterlagen zusammenstellt, beschleunigt die Bearbeitung.

Das Sterbevierteljahr und der Vorschuss

In den ersten drei Monaten nach dem Tod — dem sogenannten Sterbevierteljahr — wird die Witwen- oder Witwerrente in der Regel in voller Höhe der bisherigen Rente gezahlt, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Das soll die erste Zeit finanziell entlasten.

Damit das Geld schnell fließt, kann beim Renten Service der Deutschen Post ein Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragt werden. Diesen Antrag stellt man kurz nach dem Todesfall; die Auszahlung erfolgt meist innerhalb weniger Tage.

Fristen und überzahlte Renten

Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Wird er erst spät gestellt, kann die Rente in bestimmten Fällen nur für eine begrenzte Zeit rückwirkend gezahlt werden. Eine frühzeitige Antragstellung vermeidet, dass Ihnen Leistungen verloren gehen.

Wichtig zu wissen: Die Rente der verstorbenen Person wird nur bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Beträge, die danach noch überwiesen wurden, sind zurückzuzahlen (§ 118 SGB VI). Die Bank darf solche Beträge auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers an diesen zurückbuchen. Heben Sie überzahlte Renten daher nicht ab.

Unsere Rolle

Unsere Plattform erinnert Sie daran, die Hinterbliebenenrente früh zu beantragen, und stellt die passende Meldung an den Rentenservice bereit — damit überzahlte Beträge nicht versehentlich verwendet werden.

Die rechtliche Prüfung Ihres Anspruchs übernimmt der Rentenversicherungsträger. Bei Zweifeln oder ablehnenden Bescheiden hilft eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Sozialrecht weiter.

Häufige Fragen

Wo beantragt man die Witwenrente?

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Der Antrag kann beim Rentenversicherungsträger gestellt werden, online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder über einen Versichertenältesten.

Was ist das Sterbevierteljahr bei der Witwenrente?

In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbevierteljahr, wird die Witwen- oder Witwerrente in der Regel in voller Höhe der bisherigen Rente gezahlt, ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Beim Renten Service der Deutschen Post kann dafür ein Vorschuss beantragt werden.

Muss überzahlte Rente nach dem Tod zurückgezahlt werden?

Die Rente der verstorbenen Person wird nur bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Beträge, die danach noch überwiesen wurden, sind zurückzuzahlen (§ 118 SGB VI), und die Bank darf sie auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers zurückbuchen.

Verwandte Artikel

Schritt für Schritt durch den ganzen Erbfall?

Erbly erstellt Ihre persönliche Checkliste mit allen Fristen und fertige Schreiben für Banken und Behörden — kostenlos starten.

Kostenlos starten