Erbe ausschlagen: Die 6-Wochen-Frist
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 01.06.2026
Wer erbt, erbt auch Schulden. So schlagen Sie das Erbe innerhalb der 6-Wochen-Frist aus — Ablauf, Kosten, Vordruck und die wichtigsten Regeln im Überblick.
Worum geht es?
Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden der verstorbenen Person. Wenn die Schulden größer sind als das Vermögen, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen — also abzulehnen.
Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht). Das geht persönlich zur Niederschrift oder durch eine notariell beglaubigte Erklärung.
Die Frist
Die Frist beträgt 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbin oder Erbe erfahren haben (§ 1944 BGB).
Lebte die verstorbene Person im Ausland oder halten Sie sich selbst im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe automatisch angenommen.
Gut zu wissen
Ob eine Ausschlagung in Ihrer Situation sinnvoll ist, können und dürfen wir nicht beurteilen — das ist eine rechtliche Einzelfallfrage. Bei Hinweisen auf Schulden vermitteln wir Sie gern an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung (§ 1944 BGB). Bei Auslandsbezug verlängert sie sich auf 6 Monate.
Was passiert, wenn ich die Ausschlagungsfrist verpasse?
Lässt man die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen — einschließlich etwaiger Schulden.
Wie schlage ich ein Erbe aus?
Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht) erklärt — persönlich zur Niederschrift oder durch eine notariell beglaubigte Erklärung.
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