Nachlass nach Stadt / Ludwigshafen am Rhein
Nachlassgericht Ludwigshafen am Rhein: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Ludwigshafen am Rhein ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Anschrift
- Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein
- Telefon
- 0621 5616-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Ludwigshafen am Rhein
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz)
- Bestattungsfrist
- 14 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621 5616-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 7 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Ludwigshafen am Rhein gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Ludwigshafen am Rhein aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Ludwigshafen am Rhein →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025. Nach § 23 muss die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen, frühestens jedoch 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Beisetzung der Ascheurne hat binnen sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Ludwigshafen am Rhein zuständig?
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Ludwigshafen am Rhein?
- Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat die Anschrift Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0621 5616-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Ludwigshafen am Rhein die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Ludwigshafen am Rhein ist das das Standesamt Ludwigshafen am Rhein. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Rheinland-Pfalz?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025. Nach § 23 muss die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen, frühestens jedoch 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Beisetzung der Ascheurne hat binnen sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.
- Wo kann ich in Ludwigshafen am Rhein ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Ludwigshafen am Rhein einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
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Amtliche Quellen
- https://aglu.justiz.rlp.de/
- https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/services-detail/urkunden
- https://finanzamt-kusel-landstuhl.fin-rlp.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/erbschaftsteuerstellen-rheinland-pfalz
- https://agmz.justiz.rlp.de/service-informationen/nachlasssachen
- https://lfst.rlp.de/information/erbschaft-und-schenkung
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestattungsgesetze-der-bundeslaender/detail/die-aktuell-geltenden-bestattungsvorschriften-in-rheinland-pfalz