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Nachlass nach Stadt / Rostock

Nachlassgericht Rostock: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Rostock ist das Amtsgericht Rostock. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Mecklenburg-Vorpommern.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Rostock – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Rostock; Anschrift: Zochstraße 13, 18057 Rostock; Sterbeurkunde: Standesamt Rostock; Bestattung in Mecklenburg-Vorpommern binnen 10 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Rostock
Nachlassgericht
Amtsgericht Rostock
Anschrift
Zochstraße 13, 18057 Rostock
Telefon
0381 4957-0
Sterbeurkunde
Standesamt Rostock
Erbschaftsteuer
Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zentral für Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern)
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Rostock — Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers; für Todesfälle mit letztem Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Rostock ist dieses zuständig. Es verwahrt Testamente und stellt Erbscheine aus.

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Rostock

Zochstraße 13
18057 Rostock

Telefon: 0381 4957-0

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 10 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Rostock gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Rostock aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Rostock →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zentral für Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Mecklenburg-Vorpommern

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V). Nach § 11 Abs. 2 soll die Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen bzw. die Leiche bei Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen in ein Krematorium befördert werden; frühestens jedoch 24 Stunden nach Eintritt des Todes.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Rostock zuständig?
Amtsgericht Rostock. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers; für Todesfälle mit letztem Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Rostock ist dieses zuständig. Es verwahrt Testamente und stellt Erbscheine aus. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Rostock?
Das Amtsgericht Rostock hat die Anschrift Zochstraße 13, 18057 Rostock; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0381 4957-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Rostock die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Rostock ist das das Standesamt Rostock. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zentral für Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V). Nach § 11 Abs. 2 soll die Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen bzw. die Leiche bei Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen in ein Krematorium befördert werden; frühestens jedoch 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
Wo kann ich in Rostock ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Rostock, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Rostock einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Rostock, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen