Nachlass nach Stadt / Rostock
Nachlassgericht Rostock: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Rostock ist das Amtsgericht Rostock. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Mecklenburg-Vorpommern.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Rostock
- Anschrift
- Zochstraße 13, 18057 Rostock
- Telefon
- 0381 4957-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Rostock
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zentral für Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Rostock — Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers; für Todesfälle mit letztem Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Rostock ist dieses zuständig. Es verwahrt Testamente und stellt Erbscheine aus.
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
Telefon: 0381 4957-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 10 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Rostock gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Rostock aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Rostock →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zentral für Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Mecklenburg-Vorpommern
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V). Nach § 11 Abs. 2 soll die Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen bzw. die Leiche bei Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen in ein Krematorium befördert werden; frühestens jedoch 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Rostock zuständig?
- Amtsgericht Rostock. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers; für Todesfälle mit letztem Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Rostock ist dieses zuständig. Es verwahrt Testamente und stellt Erbscheine aus. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Rostock?
- Das Amtsgericht Rostock hat die Anschrift Zochstraße 13, 18057 Rostock; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0381 4957-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Rostock die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Rostock ist das das Standesamt Rostock. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zentral für Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V). Nach § 11 Abs. 2 soll die Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen bzw. die Leiche bei Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen in ein Krematorium befördert werden; frühestens jedoch 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
- Wo kann ich in Rostock ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Rostock, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Rostock einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Rostock, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
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Amtliche Quellen
- https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-rostock/Informationen/Nachlassangelegenheiten
- https://rathaus.rostock.de/de/service/dienstleistungen/sterbeurkunde_als_angehoerige_person_beantragen/250703
- https://www.steuerportal-mv.de/Finanzaemter/Finanzamt-Ribnitz-Damgarten/
- https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-BestattGMVV5P11
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestatten-in-deutschland/mecklenburg-vorpommern