Nachlass nach Stadt / Offenbach am Main
Nachlassgericht Offenbach am Main: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Offenbach am Main ist das Amtsgericht Offenbach am Main. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Hessen.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Anschrift
- Kaiserstraße 16 - 18, 63065 Offenbach am Main
- Telefon
- 069 8057-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Offenbach am Main
- Erbschaftsteuer
- zentrales Finanzamt in Hessen
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Offenbach am Main
Kaiserstraße 16 - 18
63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 8057-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 6 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Offenbach am Main gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Offenbach am Main aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Offenbach am Main →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Die Erbschaftsteuer ist in Hessen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Bestattungsfrist in Hessen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).
Den ganzen Erbfall ordnen
Erbly führt Sie durch alle Pflichten, berechnet Ihre Fristen und erstellt fertige Schreiben für Banken, Versicherungen und Behörden — auch in Offenbach am Main.
Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Offenbach am Main zuständig?
- Amtsgericht Offenbach am Main. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Offenbach am Main?
- Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Anschrift Kaiserstraße 16 - 18, 63065 Offenbach am Main; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 069 8057-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Offenbach am Main die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Offenbach am Main ist das das Standesamt Offenbach am Main. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Die Erbschaftsteuer ist in Hessen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Hessen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).
- Wo kann ich in Offenbach am Main ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Offenbach am Main, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Offenbach am Main einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Offenbach am Main, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Weitere Städte in Hessen
Auch gesucht als: Amtsgericht Offenbach am Main Nachlassgericht · Nachlaßgericht Offenbach am Main · Nachlassabteilung Amtsgericht Offenbach am Main