Nachlass nach Stadt / Potsdam
Nachlassgericht Potsdam: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Potsdam ist das Amtsgericht Potsdam. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Brandenburg.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Potsdam (Nachlassgericht)
- Anschrift
- Jägerallee 10 - 12, 14467 Potsdam
- Telefon
- 0331 2017-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Potsdam
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Frankfurt (Oder) (im Land Brandenburg zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Potsdam (Nachlassgericht) — Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Potsdam befindet sich in der Hegelallee 8, 14467 Potsdam.
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Potsdam
Jägerallee 10 - 12
14467 Potsdam
Telefon: 0331 2017-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 7 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Potsdam gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Potsdam aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Potsdam →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) (im Land Brandenburg zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Brandenburg
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG). Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen (§ 19 Abs. 3); die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig (§ 22 Abs. 1). Die untere Gesundheitsbehörde kann die Frist verlängern oder Ausnahmen zulassen.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Potsdam zuständig?
- Amtsgericht Potsdam (Nachlassgericht). Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Potsdam befindet sich in der Hegelallee 8, 14467 Potsdam. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Potsdam?
- Das Amtsgericht Potsdam hat die Anschrift Jägerallee 10 - 12, 14467 Potsdam; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0331 2017-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Potsdam die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Potsdam ist das das Standesamt Potsdam. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) (im Land Brandenburg zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Brandenburg?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG). Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen (§ 19 Abs. 3); die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig (§ 22 Abs. 1). Die untere Gesundheitsbehörde kann die Frist verlängern oder Ausnahmen zulassen.
- Wo kann ich in Potsdam ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Potsdam, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Potsdam einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Potsdam, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
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Amtliche Quellen
- https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-potsdam/uebersicht-geschaeftsverteilung/nachlass/
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003820.php
- https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/steuern/steuerinformationen/erbschaft-und-schenkungsteuer/
- https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbestg
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestatten-in-deutschland/brandenburg