Nachlass nach Stadt / Krefeld
Nachlassgericht Krefeld: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Krefeld ist das Amtsgericht Krefeld. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Anschrift
- Nordwall 131, 47798 Krefeld
- Telefon
- 02151 847-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Krefeld
- Erbschaftsteuer
- zentrales Finanzamt in Nordrhein-Westfalen
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Krefeld
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Krefeld
Nordwall 131
47798 Krefeld
Telefon: 02151 847-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 11 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Krefeld gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Krefeld aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Krefeld →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Die Erbschaftsteuer ist in Nordrhein-Westfalen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW): Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes; Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden (§ 13 BestG NRW). Fristverlängerung durch die örtliche Ordnungsbehörde möglich.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Krefeld zuständig?
- Amtsgericht Krefeld. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Krefeld?
- Das Amtsgericht Krefeld hat die Anschrift Nordwall 131, 47798 Krefeld; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 02151 847-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Krefeld die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Krefeld ist das das Standesamt Krefeld. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Die Erbschaftsteuer ist in Nordrhein-Westfalen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW): Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes; Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden (§ 13 BestG NRW). Fristverlängerung durch die örtliche Ordnungsbehörde möglich.
- Wo kann ich in Krefeld ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Krefeld, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Krefeld einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Krefeld, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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