Nachlass nach Stadt / Ulm
Nachlassgericht Ulm: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Ulm ist das Amtsgericht Ulm. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Baden-Württemberg.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Ulm
- Anschrift
- Zeughausgasse 14, 89073 Ulm
- Telefon
- 0731 189-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Ulm
- Erbschaftsteuer
- zentrales Finanzamt in Baden-Württemberg
- Bestattungsfrist
- 4 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Ulm
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Telefon: 0731 189-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 5 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Ulm gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Ulm aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Ulm →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Die Erbschaftsteuer ist in Baden-Württemberg bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Bestattungsfrist in Baden-Württemberg
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Ulm zuständig?
- Amtsgericht Ulm. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Ulm?
- Das Amtsgericht Ulm hat die Anschrift Zeughausgasse 14, 89073 Ulm; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0731 189-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Ulm die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Ulm ist das das Standesamt Ulm. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Die Erbschaftsteuer ist in Baden-Württemberg bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Baden-Württemberg?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
- Wo kann ich in Ulm ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Ulm, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Ulm einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Ulm, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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