Nachlass nach Stadt / Erfurt
Nachlassgericht Erfurt: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Erfurt ist das Amtsgericht Erfurt. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Thüringen.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Anschrift
- Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
- Telefon
- 0361 573555001
- Sterbeurkunde
- Standesamt Erfurt
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Gotha (zentral für Erbschaftsteuer in Thüringen)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Erfurt — Das Amtsgericht Erfurt ist als Nachlassgericht örtlich zuständig, wenn die verstorbene Person den letzten Wohnsitz in Erfurt hatte. Es ist das größte Amtsgericht Thüringens und bearbeitet unter anderem Erbscheine, Testamentseröffnungen und Erbausschlagungen.
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Telefon: 0361 573555001
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 12 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Erfurt gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Erfurt aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Erfurt →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Gotha (zentral für Erbschaftsteuer in Thüringen) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Thüringen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom 19. Mai 2004. Nach § 17 Abs. 3 ThürBestG sind Erdbestattung und Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen; die Asche ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen. Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig (§ 20 ThürBestG).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Erfurt zuständig?
- Amtsgericht Erfurt. Das Amtsgericht Erfurt ist als Nachlassgericht örtlich zuständig, wenn die verstorbene Person den letzten Wohnsitz in Erfurt hatte. Es ist das größte Amtsgericht Thüringens und bearbeitet unter anderem Erbscheine, Testamentseröffnungen und Erbausschlagungen. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Erfurt?
- Das Amtsgericht Erfurt hat die Anschrift Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0361 573555001. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Erfurt die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Erfurt ist das das Standesamt Erfurt. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Gotha (zentral für Erbschaftsteuer in Thüringen) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Thüringen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom 19. Mai 2004. Nach § 17 Abs. 3 ThürBestG sind Erdbestattung und Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen; die Asche ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen. Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig (§ 20 ThürBestG).
- Wo kann ich in Erfurt ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Erfurt, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Erfurt einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Erfurt, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
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Amtliche Quellen
- https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-erfurt/das-gericht-und-seine-abteilungen/nachlasssachen
- https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/bservice/leistungen/leistung-1153.htmc
- https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-gotha
- https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BestattGTHrahmen/part/X
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestattungsgesetze-der-bundeslaender/detail/die-aktuell-geltenden-bestattungsvorschriften-in-thueringen