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Nachlass nach Stadt / Mönchengladbach

Nachlassgericht Mönchengladbach: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

In Mönchengladbach gibt es mehrere Nachlassgerichte; zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person (u. a. Amtsgericht Mönchengladbach). Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen.

Angaben ohne Gewähr, Stand 28. September 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Mönchengladbach – das Wichtigste: 2 Nachlassgerichte, Zuordnung nach Postleitzahl; Sterbeurkunde: Standesamt Mönchengladbach; Bestattung in Nordrhein-Westfalen binnen 10 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Mönchengladbach
Nachlassgericht
mehrere Amtsgerichte – je nach letztem Wohnbezirk (u. a. Amtsgericht Mönchengladbach)
Sterbeurkunde
Standesamt Mönchengladbach
Erbschaftsteuer
zentrales Finanzamt in Nordrhein-Westfalen
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Mönchengladbach — In Mönchengladbach gibt es zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ist für die Stadtbezirke Rheydt-West, Rheydt-Mitte, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath zuständig, das Amtsgericht Mönchengladbach für die übrigen Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →
Nachlassgerichte in Mönchengladbach: Anschrift, Telefon und zuständige Postleitzahlen
GerichtAnschriftTelefonPostleitzahlen
Amtsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 157
41061 Mönchengladbach
02161 276-041061, 41063, 41065, 41066, 41068, 41069, 41169, 41179
Amtsgericht Mönchengladbach-RheydtBrucknerallee 115
41236 Mönchengladbach
02166 972-041189, 41199, 41236, 41238, 41239

Anschriften und Zuordnung laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Mönchengladbach gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Mönchengladbach aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Mönchengladbach →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Die Erbschaftsteuer ist in Nordrhein-Westfalen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.

Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW): Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes; Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden (§ 13 BestG NRW). Fristverlängerung durch die örtliche Ordnungsbehörde möglich.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Mönchengladbach zuständig?
Amtsgericht Mönchengladbach. In Mönchengladbach gibt es zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ist für die Stadtbezirke Rheydt-West, Rheydt-Mitte, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath zuständig, das Amtsgericht Mönchengladbach für die übrigen Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Nachlassgerichte gibt es in Mönchengladbach?
In Mönchengladbach sind 2 Amtsgerichte für Nachlasssachen zuständig: Amtsgericht Mönchengladbach, Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem letzten Wohnort der verstorbenen Person; die Zuordnung nach Postleitzahl zeigt die Tabelle auf dieser Seite (Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Abruf 03.10.2026).
Wo bekomme ich in Mönchengladbach die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Mönchengladbach ist das das Standesamt Mönchengladbach. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Die Erbschaftsteuer ist in Nordrhein-Westfalen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW): Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes; Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden (§ 13 BestG NRW). Fristverlängerung durch die örtliche Ordnungsbehörde möglich.
Wo kann ich in Mönchengladbach ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Mönchengladbach), oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Mönchengladbach einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Mönchengladbach), oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen