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Nachlassabwicklung nach Stadt

Nach einem Todesfall sind verschiedene Behörden zuständig — und welche genau, hängt vom letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ab. Hier finden Sie für die größten Städte Deutschlands die zuständigen Stellen auf einen Blick: Nachlassgericht, Standesamt und das Finanzamt für die Erbschaftsteuer sowie die Bestattungsfrist nach dem jeweiligen Landesgesetz.

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Grundsatz der Zuständigkeit

Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. Für die Erbschaftsteuer ist in vielen Bundesländern nicht das Wohnsitz-Finanzamt, sondern ein zentrales Finanzamt zuständig. Die Bestattungsfrist richtet sich nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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