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Nachlass nach Stadt / Regensburg

Nachlassgericht Regensburg: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Regensburg ist das Amtsgericht Regensburg. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Bayern.

Angaben ohne Gewähr, Stand 28. September 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Regensburg – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Regensburg; Anschrift: Augustenstraße 3, 93049 Regensburg; Sterbeurkunde: Standesamt Regensburg; Bestattung in Bayern binnen 8 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Regensburg
Nachlassgericht
Amtsgericht Regensburg
Anschrift
Augustenstraße 3, 93049 Regensburg
Telefon
0941 2003-0
Sterbeurkunde
Standesamt Regensburg
Erbschaftsteuer
zentrales Finanzamt in Bayern
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Regensburg

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Regensburg

Augustenstraße 3
93049 Regensburg

Telefon: 0941 2003-0

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 7 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Regensburg gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Regensburg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Regensburg →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Die Erbschaftsteuer ist in Bayern bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.

Bestattungsfrist in Bayern

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Regensburg zuständig?
Amtsgericht Regensburg. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Regensburg?
Das Amtsgericht Regensburg hat die Anschrift Augustenstraße 3, 93049 Regensburg; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0941 2003-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Regensburg die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Regensburg ist das das Standesamt Regensburg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Die Erbschaftsteuer ist in Bayern bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
Wo kann ich in Regensburg ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Regensburg, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Regensburg einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Regensburg, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen