Nachlass nach Stadt / Regensburg
Nachlassgericht Regensburg: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Regensburg ist das Amtsgericht Regensburg. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Bayern.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Anschrift
- Augustenstraße 3, 93049 Regensburg
- Telefon
- 0941 2003-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Regensburg
- Erbschaftsteuer
- zentrales Finanzamt in Bayern
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Regensburg
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße 3
93049 Regensburg
Telefon: 0941 2003-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 7 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Regensburg gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Regensburg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Regensburg →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Die Erbschaftsteuer ist in Bayern bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Bestattungsfrist in Bayern
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Regensburg zuständig?
- Amtsgericht Regensburg. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Regensburg?
- Das Amtsgericht Regensburg hat die Anschrift Augustenstraße 3, 93049 Regensburg; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0941 2003-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Regensburg die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Regensburg ist das das Standesamt Regensburg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Die Erbschaftsteuer ist in Bayern bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
- Wo kann ich in Regensburg ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Regensburg, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Regensburg einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Regensburg, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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Amtliche Quellen
- https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/regensburg/
- https://www.regensburg.de/buergerservice/dienstleistungen/lebenslagen/standesamtliche-urkunden/online-service-sterbeurkunde
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV/true
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG/true