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Nachlass nach Stadt / Karlsruhe

Nachlassgericht Karlsruhe: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

In Karlsruhe gibt es mehrere Nachlassgerichte; zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person (u. a. Amtsgericht Karlsruhe). Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Baden-Württemberg.

Angaben ohne Gewähr, Stand 28. September 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Karlsruhe – das Wichtigste: 2 Nachlassgerichte, Zuordnung nach Postleitzahl; Sterbeurkunde: Standesamt Karlsruhe; Bestattung in Baden-Württemberg binnen 4 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Karlsruhe
Nachlassgericht
mehrere Amtsgerichte – je nach letztem Wohnbezirk (u. a. Amtsgericht Karlsruhe)
Sterbeurkunde
Standesamt Karlsruhe
Erbschaftsteuer
zentrales Finanzamt in Baden-Württemberg
Bestattungsfrist
4 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Karlsruhe — In Karlsruhe gibt es zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Karlsruhe ist für den Großteil des Stadtgebiets zuständig, das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach für Durlach (einschließlich der Bergdörfer) und Grötzingen sowie Pfinztal, Walzbachtal und Weingarten. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →
Nachlassgerichte in Karlsruhe: Anschrift, Telefon und zuständige Postleitzahlen
GerichtAnschriftTelefonPostleitzahlen
Amtsgericht KarlsruheSchlossplatz 23
76131 Karlsruhe
0721 926-076131, 76133, 76135, 76137, 76139, 76149, 76185, 76187, 76189, 76199
Amtsgericht Karlsruhe-DurlachKarlsburgstraße 10
76227 Karlsruhe
0721 994-076227, 76228, 76229

Anschriften und Zuordnung laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Karlsruhe gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Karlsruhe aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Karlsruhe →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Die Erbschaftsteuer ist in Baden-Württemberg bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.

Bestattungsfrist in Baden-Württemberg

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Karlsruhe zuständig?
Amtsgericht Karlsruhe. In Karlsruhe gibt es zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Karlsruhe ist für den Großteil des Stadtgebiets zuständig, das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach für Durlach (einschließlich der Bergdörfer) und Grötzingen sowie Pfinztal, Walzbachtal und Weingarten. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Nachlassgerichte gibt es in Karlsruhe?
In Karlsruhe sind 2 Amtsgerichte für Nachlasssachen zuständig: Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem letzten Wohnort der verstorbenen Person; die Zuordnung nach Postleitzahl zeigt die Tabelle auf dieser Seite (Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Abruf 03.10.2026).
Wo bekomme ich in Karlsruhe die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Karlsruhe ist das das Standesamt Karlsruhe. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Die Erbschaftsteuer ist in Baden-Württemberg bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Welche Bestattungsfrist gilt in Baden-Württemberg?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
Wo kann ich in Karlsruhe ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Karlsruhe), oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Karlsruhe einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Karlsruhe), oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen