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Brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein kostet Zeit und Gebühren — und ist längst nicht immer nötig. Ob Sie einen brauchen, hängt davon ab, was Sie regeln müssen und ob ein notarielles Testament vorliegt.

Wann ein Erbschein meist nötig ist

Wann er oft entbehrlich ist

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Häufige Fragen

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Ein Erbschein ist nur nötig, wenn Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Behörden nachweisen müssen und kein anderer Nachweis vorliegt. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll genügt vielen Stellen und macht den Erbschein oft überflüssig.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses (GNotKG). Fällig werden zwei Gebühren — für den Erbscheinsantrag und die eidesstattliche Versicherung. Bei einem Nachlass von 50.000 € sind es zusammen rund 330 €, bei 500.000 € etwa 1.900 €.

Wie lange dauert es, einen Erbschein zu bekommen?

Nach dem Antrag beim Nachlassgericht dauert die Ausstellung meist zwei bis sechs Wochen, bei komplizierten Erbfolgen auch länger. Der Antrag lässt sich beim Amtsgericht oder bei einem Notar stellen.

Wer stellt den Erbschein aus?

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt — das ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

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Hinweis: Erbly bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.