Nachlass nach Stadt / Hamburg
Nachlass in Hamburg: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Hamburg (Hamburg) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Hamburg (Nachlassgericht, Abteilung am Amtsgericht Hamburg-Mitte)
- Sterbeurkunde
- Standesamt Hamburg
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Hamburg (Nachlassgericht, Abteilung am Amtsgericht Hamburg-Mitte) — In Hamburg ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Hamburg (Hamburg-Mitte), Dammtorwall 13, zentral für das Stadtgebiet zuständig; für einzelne Stadtteile können die Nachlassabteilungen der Stadtteilgerichte (z. B. Hamburg-Wandsbek, Hamburg-Harburg) zuständig sein.
Zur amtlichen Seite des Gerichts →Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Hamburg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Hamburg →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Hamburg
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestG): Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod; eine feste gesetzliche Höchstfrist in Tagen ist nicht ausdrücklich geregelt. § 10 sieht vor, dass die zuständige Behörde zu benachrichtigen ist, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes veranlasst wird (Richtwert für die Praxis).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Hamburg zuständig?
- Amtsgericht Hamburg (Nachlassgericht, Abteilung am Amtsgericht Hamburg-Mitte). In Hamburg ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Hamburg (Hamburg-Mitte), Dammtorwall 13, zentral für das Stadtgebiet zuständig; für einzelne Stadtteile können die Nachlassabteilungen der Stadtteilgerichte (z. B. Hamburg-Wandsbek, Hamburg-Harburg) zuständig sein. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Hamburg die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Hamburg ist das das Standesamt Hamburg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Hamburg?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestG): Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod; eine feste gesetzliche Höchstfrist in Tagen ist nicht ausdrücklich geregelt. § 10 sieht vor, dass die zuständige Behörde zu benachrichtigen ist, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes veranlasst wird (Richtwert für die Praxis).
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Amtliche Quellen
- https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg/gerichte-und-segmente/amtsgericht-hamburg-mitte/segment-freiwillige-gerichtsbarkeit/nachlassgericht-636932
- https://www.hamburg.de/service/info/11252454/n0/
- https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710
- https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/einrichtungen/finanzaemter/steuerarten-207054
- https://www.aeternitas.de/fileadmin/user_upload/Bestattungsgesetze/Hamburg/Bestattungsgesetz_Hamburg.pdf