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Nachlass nach Stadt / Hamburg

Nachlassgericht Hamburg: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

In Hamburg gibt es mehrere Nachlassgerichte; zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person (u. a. Amtsgericht Hamburg). Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Hamburg.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Hamburg – das Wichtigste: 8 Nachlassgerichte, Zuordnung nach Postleitzahl; Sterbeurkunde: Standesamt Hamburg; Bestattung in Hamburg binnen 10 Tagen; Erbschaftsteuer: Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle
Zuständige Stellen im Todesfall in Hamburg
Nachlassgericht
mehrere Amtsgerichte – je nach letztem Wohnbezirk (u. a. Amtsgericht Hamburg)
Sterbeurkunde
Standesamt Hamburg
Erbschaftsteuer
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Hamburg (Nachlassgericht, Abteilung am Amtsgericht Hamburg-Mitte) — In Hamburg sind acht Amtsgerichte für Nachlasssachen zuständig – je nach letztem Wohnort (Zuordnung nach Postleitzahl in der Tabelle auf dieser Seite). Das Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg (Hamburg-Mitte) ist am Dammtorwall 13 untergebracht.

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →
Nachlassgerichte in Hamburg: Anschrift, Telefon und zuständige Postleitzahlen
GerichtAnschriftTelefonPostleitzahlen
Amtsgericht HamburgSievekingplatz 1
20355 Hamburg
040 11520095*, 20144, 20146, 20148, 20149, 20249*, 20251, 20253, 20255, 20257*, 20259, 20354, 20355, 20357*, 20359*, 20457*, 20459, 22297*, 22335, 22337, 22415*, 22417*, 22419, 22453, 22455, 22457*, 22459, 22525*, 22527*, 22529
Amtsgericht Hamburg-BarmbekSpohrstraße 6
22083 Hamburg
040 11522049*, 22081*, 22083*, 22159*, 22175, 22177, 22179, 22305*, 22307, 22309*, 22339*, 22359*, 22391*, 22393, 22395, 22397, 22399
Amtsgericht Hamburg-St. GeorgLübeckertordamm 4
20099 Hamburg
040 11520097, 20099*, 20535, 20537, 22085, 22087*, 22111, 22113*, 22115*, 22117, 22119, 22299, 22301, 22303*
Amtsgericht Hamburg-HarburgBuxtehuder Straße 9
21073 Hamburg
040 11520539*, 21073, 21075, 21077, 21079, 21107, 21109, 21129, 21147, 21149
Amtsgericht Hamburg-AltonaMax-Brauer-Allee 91
22765 Hamburg
040 11522523*, 22547, 22605, 22607, 22761, 22763, 22765, 22767*, 22769*
Amtsgericht Hamburg-WandsbekSchädlerstraße 28
22041 Hamburg
040 11522041, 22043, 22045, 22047*, 22089*, 22143, 22145*, 22147, 22149
Amtsgericht Hamburg-BergedorfErnst-Mantius-Straße 8
21029 Hamburg
040 11521029, 21031, 21033, 21035, 21037, 21039
Amtsgericht Hamburg-BlankeneseDormienstraße 7
22587 Hamburg
040 11522549*, 22559, 22587, 22589, 22609*

Anschriften und Zuordnung laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

* In dieser Postleitzahl ist für einzelne Straßen ein anderes Gericht zuständig; die Zuordnung nach Straße und Hausnummer liefert das Verzeichnis.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Hamburg gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Hamburg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Hamburg →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Hamburg

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestG): Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod; eine feste gesetzliche Höchstfrist in Tagen ist nicht ausdrücklich geregelt. § 10 sieht vor, dass die zuständige Behörde zu benachrichtigen ist, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes veranlasst wird (Richtwert für die Praxis).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Hamburg zuständig?
Amtsgericht Hamburg (Nachlassgericht, Abteilung am Amtsgericht Hamburg-Mitte). In Hamburg sind acht Amtsgerichte für Nachlasssachen zuständig – je nach letztem Wohnort (Zuordnung nach Postleitzahl in der Tabelle auf dieser Seite). Das Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg (Hamburg-Mitte) ist am Dammtorwall 13 untergebracht. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Nachlassgerichte gibt es in Hamburg?
In Hamburg sind 8 Amtsgerichte für Nachlasssachen zuständig: Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Amtsgericht Hamburg-Harburg, Amtsgericht Hamburg-Altona, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Amtsgericht Hamburg-Blankenese. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem letzten Wohnort der verstorbenen Person; die Zuordnung nach Postleitzahl zeigt die Tabelle auf dieser Seite (Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Abruf 03.10.2026).
Wo bekomme ich in Hamburg die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Hamburg ist das das Standesamt Hamburg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Hamburg) – Erbschaftsteuerstelle zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Hamburg?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestG): Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod; eine feste gesetzliche Höchstfrist in Tagen ist nicht ausdrücklich geregelt. § 10 sieht vor, dass die zuständige Behörde zu benachrichtigen ist, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes veranlasst wird (Richtwert für die Praxis).
Wo kann ich in Hamburg ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Hamburg), oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Hamburg einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Hamburg), oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen