Digitaler Nachlass: Online-Konten & Social Media
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am
Was Erben laut BGH beim digitalen Nachlass dürfen, wie Google, Apple und Facebook im Todesfall vorgehen und welche Nachweise nötig sind – Schritt für Schritt.

Was gehört zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, Verträge und Daten, die eine verstorbene Person im Internet oder auf ihren Geräten hinterlässt. Dazu zählen E-Mail-Postfächer, Konten in sozialen Netzwerken, Cloud-Speicher, Online-Banking, Bezahldienste, Shopping-Konten, Streaming-Abos und die Daten auf Smartphone und Computer.
Manche Konten haben einen Geldwert, etwa ein PayPal-Guthaben oder Bonuspunkte. Andere verursachen laufende Kosten, zum Beispiel Abos, die weiter abgebucht werden. Beides muss für den Nachlass erfasst werden.
Ist der digitale Nachlass vererblich?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juli 2018 entschieden (Az. III ZR 183/17), dass der Vertrag über ein Konto in einem sozialen Netzwerk wie jedes andere Vertragsverhältnis auf die Erben übergeht (§ 1922 BGB). Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem Zugang der Erben nicht entgegen.
Mit Beschluss vom 27. August 2020 (Az. III ZB 30/20) hat der BGH präzisiert, wie weit dieser Zugang reicht: Ein Netzwerk darf die Erben nicht mit einer Datei auf einem USB-Stick abspeisen. Die Erben müssen das Konto so einsehen können wie zuvor die verstorbene Person – nur aktiv weiter nutzen dürfen sie es nicht.
In welcher Reihenfolge gehen Erben vor?
Schritt 1: Konten auflisten. Hinweise finden sich im E-Mail-Postfach (Rechnungen, Anmeldebestätigungen), in gespeicherten Passwörtern des Browsers, auf dem Smartphone und in Kontoauszügen, wo Abbuchungen für Abos auftauchen.
Schritt 2: Laufende Kosten stoppen. Abos, Mitgliedschaften und Verträge mit monatlicher Abbuchung zuerst kündigen, damit der Nachlass nicht weiter belastet wird. Guthaben (etwa bei Bezahldiensten) notieren, denn sie gehören zum Nachlassvermögen.
Schritt 3: Je Konto entscheiden, ob es gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder für eine Zeit weitergeführt werden soll, um Daten wie Fotos zu sichern. Schritt 4: Anbieter mit den geforderten Nachweisen anschreiben und die Antworten für die Erbengemeinschaft dokumentieren.
Welche Nachweise verlangen Online-Anbieter?
Fast alle Anbieter verlangen eine Sterbeurkunde und einen Nachweis, dass Sie Erbin oder Erbe bzw. berechtigte Person sind. Als Erbnachweis dient ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
Für einfache Anliegen wie den Gedenkzustand eines Profils reicht oft schon ein Nachweis des Todes, etwa eine Traueranzeige oder die Sterbeurkunde. Wer eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht besitzt, kann damit häufig schneller handeln als mit einem Erbschein, der mehrere Wochen dauern kann.
Google-Konto: Was passiert nach dem Tod?
Google bietet den Kontoinaktivität-Manager an: Zu Lebzeiten legt man fest, nach welcher Zeit ohne Nutzung bis zu 10 Vertrauenspersonen benachrichtigt werden und Zugriff auf ausgewählte Daten wie Gmail, Drive oder Fotos erhalten. Das ist der einfachste Weg, weil Angehörige dann keinen Antrag stellen müssen.
Fehlt diese Einstellung, können Angehörige über ein Google-Formular die Schließung des Kontos oder in Einzelfällen Daten beantragen. Wichtig: Laut Google-Hilfe (Stand September 2026) kann Google private Konten löschen, die zwei Jahre lang nicht genutzt wurden – wer Fotos oder Mails sichern will, sollte nicht zu lange warten.
Apple-ID und iCloud: Wie funktioniert der Nachlasskontakt?
Seit iOS 15.2, iPadOS 15.2 und macOS 12.1 kann man bei Apple einen Nachlasskontakt benennen, der dafür einen Zugriffsschlüssel erhält. Nach dem Tod beantragt der Nachlasskontakt bei Apple den Zugang mit diesem Schlüssel und der Sterbeurkunde.
Der Nachlasskontakt sieht Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien und Gerätebackups aus iCloud. Nicht zugänglich sind laut Apple gekaufte Filme, Musik und Bücher sowie der iCloud-Schlüsselbund mit Passwörtern und Zahlungsdaten; der Zugang ist auf drei Jahre ab Freigabe begrenzt, danach wird der Account gelöscht.
Ohne Nachlasskontakt ist der Weg deutlich schwerer: Apple verlangt dann in der Regel einen gerichtlichen Beschluss. Ein mit Code gesperrtes iPhone entsperrt Apple grundsätzlich nicht.
Facebook und Instagram: Gedenkzustand oder Löschung?
Bei Facebook können Angehörige ein Profil in den Gedenkzustand versetzen lassen: Neben dem Namen erscheint „In Erinnerung an“, geteilte Inhalte bleiben sichtbar und niemand kann sich mehr anmelden. Alternativ kann eine berechtigte Person die Löschung des Kontos beantragen.
Zu Lebzeiten lässt sich ein Nachlasskontakt festlegen. Dieser darf das Gedenkprofil verwalten, etwa einen fixierten Beitrag verfassen oder das Profilbild ändern, aber keine privaten Nachrichten lesen. Instagram (ebenfalls Meta) bietet ebenfalls Gedenkzustand oder Entfernung auf Antrag mit Todesnachweis an.
Abos, Online-Shops und Bezahldienste
Streaming-Dienste, Zeitungsabos, Handyverträge und Mitgliedschaften laufen nach dem Tod weiter, bis sie gekündigt werden. Die Kündigung schicken Sie mit Sterbeurkunde an den Anbieter. Ob ein Sonderkündigungsrecht gilt, hängt vom einzelnen Vertrag ab – viele Anbieter beenden Verträge im Todesfall aber auf Nachweis vorzeitig.
Bei Bezahldiensten und Online-Shops mit Guthaben zahlt der Anbieter das Guthaben nach Prüfung der Erbberechtigung an die Erben aus. Notieren Sie Kontostände zum Todestag – sie gehören ins Nachlassverzeichnis und können für die Erbschaftsteuer-Anzeige relevant sein.
Wie regelt man den digitalen Nachlass zu Lebzeiten?
Die wirksamste Vorsorge dauert wenige Minuten: bei Google den Kontoinaktivität-Manager und bei Apple und Facebook einen Nachlasskontakt einrichten. Zusätzlich hilft eine Übersicht aller Konten mit dem Wunsch je Konto (löschen, Gedenkzustand, Daten an bestimmte Personen).
Zugangsdaten gehören nicht offen auf einen Zettel, sondern in einen Passwort-Manager mit Notfallzugang oder verschlossen in einen Tresor. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo die Liste liegt, und eine Vollmacht über den Tod hinaus kann den Zugang zusätzlich erleichtern.
Wann Sie Unterstützung brauchen
Verweigert ein Anbieter trotz Erbnachweis den Zugang oder geht es um Konten mit größerem Guthaben, ist das eine rechtliche Einzelfallfrage. Dann hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht weiter; wir erbringen keine Rechtsberatung.
In Erbly erfassen Sie Online-Konten im Nachlass und erstellen passende Schreiben an die Anbieter – für Kündigung, Löschung, Gedenkzustand oder die Auszahlung eines Guthabens.
Auch gesucht als: digitales Erbe · digitaler Nachlaß · Online-Nachlass · digitale Hinterlassenschaft
Häufige Fragen
Ist der digitale Nachlass vererblich?
Ja. Laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17) gehen Verträge über Online-Konten wie jedes andere Vertragsverhältnis auf die Erben über (§ 1922 BGB). Das gilt auch für E-Mail-Postfächer und Konten in sozialen Netzwerken.
Haben Erben Anspruch auf vollen Zugang zum Konto?
Ja. Nach dem BGH-Beschluss vom 27.08.2020 (III ZB 30/20) müssen Erben das Konto so einsehen können wie zuvor die verstorbene Person; eine Datei auf einem USB-Stick reicht nicht. Aktiv weiter nutzen, also etwa neue Nachrichten schreiben, dürfen sie es nicht.
Welche Nachweise verlangen Online-Anbieter im Todesfall?
In der Regel die Sterbeurkunde und einen Erbnachweis – einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Für den Gedenkzustand eines Profils genügt oft schon ein Todesnachweis.
Was passiert mit einem Google-Konto nach dem Tod?
Wer den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet hat, lässt nach der gewählten Inaktivitätszeit bis zu 10 Vertrauenspersonen benachrichtigen und Daten freigeben. Ohne diese Einstellung können Angehörige per Formular die Schließung beantragen; inaktive private Konten kann Google nach zwei Jahren löschen.
Was ist der Apple-Nachlasskontakt?
Eine Person, die Sie ab iOS 15.2 zu Lebzeiten benennen. Mit Zugriffsschlüssel und Sterbeurkunde erhält sie drei Jahre lang Zugang zu Fotos, Nachrichten, Dateien und Backups aus iCloud – nicht aber zu Passwörtern im Schlüsselbund oder gekauften Medien.
Kann ein Facebook-Nachlasskontakt Nachrichten lesen?
Nein. Der Nachlasskontakt verwaltet nur das Gedenkprofil, etwa mit einem fixierten Beitrag oder einem neuen Profilbild. Private Nachrichten bleiben für ihn gesperrt; Erben können vollen Zugang nur auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung verlangen.
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