Erbly

Erbschaftsteuer-Freibetrag berechnen

Ob auf ein Erbe Erbschaftsteuer anfällt, hängt vor allem vom persönlichen Freibetrag ab — und der richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person (§ 16 ErbStG). Liegt der Wert des Erbes unter dem Freibetrag, bleibt der Erwerb steuerfrei.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Verhältnis zur verstorbenen PersonFreibetrag
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder, Stief- und Adoptivkinder400.000 €
Enkel (Eltern bereits verstorben)400.000 €
Enkel (Eltern leben)200.000 €
Eltern und Großeltern (beim Erben)100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, sonstige20.000 €

Stand 2026. Zusätzlich gelten u. a. besondere Versorgungsfreibeträge und die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim (§ 13 ErbStG).

So funktioniert der Check

Der kostenlose Freibetrags-Check von Erbly fragt Verwandtschaftsgrad und den groben Nachlasswert ab und zeigt Ihnen, ob Ihr Erwerb voraussichtlich über dem Freibetrag liegt. Liegt er darüber, weist Erbly zugleich auf die gesetzliche Anzeigepflicht beim Finanzamt hin (§ 30 ErbStG, drei Monate ab Kenntnis) und stellt das passende Anzeigeschreiben bereit.

Jetzt kostenlos prüfen

Freibetrag und mögliche Erbschaftsteuer in wenigen Minuten einschätzen — ohne Anmeldung starten.

Freibetrags-Check starten

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person (§ 16 ErbStG). Ehepartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn das Elternteil bereits verstorben ist), Eltern 100.000 € und alle übrigen Erben 20.000 €. Nur der Wert über dem Freibetrag wird besteuert.

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt man auf 100.000 Euro?

Für nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder bleibt ein Erbe von 100.000 € in der Regel komplett steuerfrei, weil es unter ihrem Freibetrag liegt. Geschwister oder Nichten/Neffen (Freibetrag 20.000 €) versteuern die übersteigenden 80.000 € — in Steuerklasse II mit 15–20 %, hier also rund 12.000 bis 16.000 €.

Muss ich das Erbe beim Finanzamt melden?

Ja. Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG) — auch dann, wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt. Bei notariell oder gerichtlich eröffneten Testamenten entfällt die Anzeige teils, weil das Gericht meldet.

Gilt der Freibetrag pro Person oder einmalig?

Der Freibetrag gilt pro Erbe und pro Erblasser und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Erben mehrere Kinder von einem Elternteil, steht jedem Kind der volle Freibetrag von 400.000 € zu.

Mehr zum Thema

Hinweis: Erbly bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.