Nachlass nach Stadt / Kiel
Nachlassgericht Kiel: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Kiel ist das Amtsgericht Kiel. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Schleswig-Holstein.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Kiel
- Anschrift
- Deliusstraße 22, 24114 Kiel
- Telefon
- 0431 604-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Kiel
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kiel
- Bestattungsfrist
- 9 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Kiel — Zuständig ist regelmäßig das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts Kiel (Deliusstraße 22–24, 24114 Kiel).
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Telefon: 0431 604-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 17 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Kiel gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Kiel aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Kiel →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kiel zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Schleswig-Holstein
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 9 Tagen erfolgen.
Grundlage: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz). Nach § 16 Abs. 1 dürfen Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden; die Erdbestattung oder Einäscherung soll innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Kiel zuständig?
- Amtsgericht Kiel. Zuständig ist regelmäßig das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts Kiel (Deliusstraße 22–24, 24114 Kiel). Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Kiel?
- Das Amtsgericht Kiel hat die Anschrift Deliusstraße 22, 24114 Kiel; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0431 604-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Kiel die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Kiel ist das das Standesamt Kiel. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kiel zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Schleswig-Holstein?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 9 Tagen erfolgen. Grundlage: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz). Nach § 16 Abs. 1 dürfen Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden; die Erdbestattung oder Einäscherung soll innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).
- Wo kann ich in Kiel ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Kiel, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Kiel einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Kiel, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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- Sterbeurkunde beantragen →
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Amtliche Quellen
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/Aufgaben/Nachlasssachen
- https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=8967286
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/steuern/fi_faq_Erbschaftssteuer
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestattungsgesetze-der-bundeslaender/detail/die-aktuell-geltenden-bestattungsvorschriften-in-schleswig-holstein