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Nachlass nach Stadt / München

Nachlass in München: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in München (Bayern) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht München (Nachlassgericht)
Sterbeurkunde
Standesamt München
Erbschaftsteuer
Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig)
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht München (Nachlassgericht)

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt München aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt München

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Bayern

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für München zuständig?
Amtsgericht München (Nachlassgericht). Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in München die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In München ist das das Standesamt München. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.

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Amtliche Quellen