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Nachlass nach Stadt / München

Nachlassgericht München: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für München ist das Amtsgericht München. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Bayern.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht München – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht München; Anschrift: Pacellistraße 5, 80333 München; Sterbeurkunde: Standesamt München; Bestattung in Bayern binnen 8 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in München
Nachlassgericht
Amtsgericht München (Nachlassgericht)
Anschrift
Pacellistraße 5, 80333 München
Telefon
089 5597-06
Sterbeurkunde
Standesamt München
Erbschaftsteuer
Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig)
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht München (Nachlassgericht)

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht München

Pacellistraße 5
80333 München

Telefon: 089 5597-06

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 75 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in München gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt München aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt München →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Bayern

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für München zuständig?
Amtsgericht München (Nachlassgericht). Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht München?
Das Amtsgericht München hat die Anschrift Pacellistraße 5, 80333 München; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 089 5597-06. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in München die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In München ist das das Standesamt München. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
Wo kann ich in München ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht München, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in München einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht München, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen