Nachlass nach Stadt / München
Nachlass in München: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in München (Bayern) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht München (Nachlassgericht)
- Sterbeurkunde
- Standesamt München
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig)
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt München aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt München →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Bayern
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für München zuständig?
- Amtsgericht München (Nachlassgericht). Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in München die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In München ist das das Standesamt München. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
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Amtliche Quellen
- https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_14.php
- https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/muenchen/hinweise_zum_ablauf_des_nachlassverfahrens.pdf
- https://stadt.muenchen.de/service/info/sterbeurkunde/1063655/n0/
- https://www.finanzamt-muenchen.de/kontakt/ansprechpartner/innendienst-a-bis-z/erbschaft-und-schenkungsteuerstelle
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV/true
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG/true