Nachlass nach Stadt / München
Nachlassgericht München: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für München ist das Amtsgericht München. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Bayern.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht München (Nachlassgericht)
- Anschrift
- Pacellistraße 5, 80333 München
- Telefon
- 089 5597-06
- Sterbeurkunde
- Standesamt München
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig)
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht München (Nachlassgericht)
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
Telefon: 089 5597-06
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 75 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in München gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt München aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt München →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Bayern
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für München zuständig?
- Amtsgericht München (Nachlassgericht). Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht München?
- Das Amtsgericht München hat die Anschrift Pacellistraße 5, 80333 München; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 089 5597-06. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in München die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In München ist das das Standesamt München. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kaufbeuren (zentral für Erbschaft-/Schenkungsteuer des Amtsbezirks Finanzamt München zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) i.V.m. Bestattungsverordnung (BestV): Nach § 19 BestV (Fassung seit 2021) muss die Bestattung/Einäscherung bzw. die Überführung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes erfolgt bzw. begonnen sein (Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet); zuvor galt eine 96-Stunden-Frist.
- Wo kann ich in München ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht München, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in München einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht München, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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Amtliche Quellen
- https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_14.php
- https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/muenchen/hinweise_zum_ablauf_des_nachlassverfahrens.pdf
- https://stadt.muenchen.de/service/info/sterbeurkunde/1063655/n0/
- https://www.finanzamt-muenchen.de/kontakt/ansprechpartner/innendienst-a-bis-z/erbschaft-und-schenkungsteuerstelle
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV/true
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG/true