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Nachlass nach Stadt / Stuttgart

Nachlass in Stuttgart: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Stuttgart (Baden-Württemberg) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt)
Sterbeurkunde
Standesamt Stuttgart
Erbschaftsteuer
Finanzamt Tauberbischofsheim
Bestattungsfrist
4 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt) — In Stuttgart bestehen zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Stuttgart ist für die meisten Stadtbezirke zuständig, das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Bad Cannstatt und nördliche Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Stuttgart aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Stuttgart

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Baden-Württemberg

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Stuttgart zuständig?
Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). In Stuttgart bestehen zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Stuttgart ist für die meisten Stadtbezirke zuständig, das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Bad Cannstatt und nördliche Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Stuttgart die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Stuttgart ist das das Standesamt Stuttgart. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Baden-Württemberg?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).

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Amtliche Quellen