Nachlass nach Stadt / Stuttgart
Nachlass in Stuttgart: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Stuttgart (Baden-Württemberg) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt)
- Sterbeurkunde
- Standesamt Stuttgart
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Tauberbischofsheim
- Bestattungsfrist
- 4 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt) — In Stuttgart bestehen zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Stuttgart ist für die meisten Stadtbezirke zuständig, das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Bad Cannstatt und nördliche Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.
Zur amtlichen Seite des Gerichts →Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Stuttgart aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Stuttgart →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Baden-Württemberg
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Stuttgart zuständig?
- Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). In Stuttgart bestehen zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Stuttgart ist für die meisten Stadtbezirke zuständig, das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Bad Cannstatt und nördliche Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Stuttgart die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Stuttgart ist das das Standesamt Stuttgart. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Baden-Württemberg?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Amtliche Quellen
- https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Erbschein
- https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/sterbefall-anzeigen
- https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/6239386
- https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Welches+Finanzamt+ist+fuer+die+Erbschaft-+und+Schenkungsteuer+zustaendig_
- https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BestattGBWrahmen/part/X