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Nachlass nach Stadt / Stuttgart

Nachlassgericht Stuttgart: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

In Stuttgart gibt es mehrere Nachlassgerichte; zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person (u. a. Amtsgericht Stuttgart). Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Baden-Württemberg.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Stuttgart – das Wichtigste: 3 Nachlassgerichte, Zuordnung nach Postleitzahl; Sterbeurkunde: Standesamt Stuttgart; Bestattung in Baden-Württemberg binnen 4 Tagen; Erbschaftsteuer: Finanzamt Tauberbischofsheim
Zuständige Stellen im Todesfall in Stuttgart
Nachlassgericht
mehrere Amtsgerichte – je nach letztem Wohnbezirk (u. a. Amtsgericht Stuttgart)
Sterbeurkunde
Standesamt Stuttgart
Erbschaftsteuer
Finanzamt Tauberbischofsheim
Bestattungsfrist
4 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt) — In Stuttgart bestehen zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Stuttgart ist für die meisten Stadtbezirke zuständig, das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Bad Cannstatt und nördliche Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →
Nachlassgerichte in Stuttgart: Anschrift, Telefon und zuständige Postleitzahlen
GerichtAnschriftTelefonPostleitzahlen
Amtsgericht StuttgartHauffstraße 5
70190 Stuttgart
0711 921-070173, 70174, 70176, 70178, 70180, 70182, 70184, 70186, 70188, 70190, 70191*, 70192*, 70193, 70195, 70197, 70199, 70563, 70565, 70567, 70569, 70597, 70599, 70619
Amtsgericht Stuttgart-Bad CannstattBadstraße 23
70372 Stuttgart
0711 5004-070327*, 70329*, 70372, 70374, 70376, 70378, 70435, 70437, 70439, 70469, 70499
Amtsgericht NürtingenNeuffener Straße 28
72622 Nürtingen
07022 9225-070629

Anschriften und Zuordnung laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

* In dieser Postleitzahl ist für einzelne Straßen ein anderes Gericht zuständig; die Zuordnung nach Straße und Hausnummer liefert das Verzeichnis.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Stuttgart gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Stuttgart aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Stuttgart →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Baden-Württemberg

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Stuttgart zuständig?
Amtsgericht Stuttgart (bzw. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). In Stuttgart bestehen zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Stuttgart ist für die meisten Stadtbezirke zuständig, das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Bad Cannstatt und nördliche Stadtteile. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Nachlassgerichte gibt es in Stuttgart?
In Stuttgart sind 3 Amtsgerichte für Nachlasssachen zuständig: Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Amtsgericht Nürtingen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem letzten Wohnort der verstorbenen Person; die Zuordnung nach Postleitzahl zeigt die Tabelle auf dieser Seite (Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Abruf 03.10.2026).
Wo bekomme ich in Stuttgart die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Stuttgart ist das das Standesamt Stuttgart. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Baden-Württemberg?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Abs. 1: Leichname müssen spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet sein, sofern nicht in Leichenhalle aufgebahrt; frühestens nach Abschluss der ärztlichen Leichenschau (§ 36).
Wo kann ich in Stuttgart ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Stuttgart), oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Stuttgart einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Stuttgart), oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen