Nachlass nach Stadt / Nürnberg
Nachlass in Nürnberg: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Nürnberg (Bayern) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Sterbeurkunde
- Standesamt Nürnberg
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Amberg
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Nürnberg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Nürnberg →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Amberg zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Bayern
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bayerisches Bestattungsrecht; Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV): Leichen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder überführt werden (seit 01.04.2021; zuvor 96 Stunden). Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Nürnberg zuständig?
- Amtsgericht Nürnberg. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Nürnberg die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Nürnberg ist das das Standesamt Nürnberg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Amberg zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsrecht; Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV): Leichen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder überführt werden (seit 01.04.2021; zuvor 96 Stunden). Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
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Amtliche Quellen
- https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_16.php
- https://www.finanzamt-nuernberg.de/kontakt/ansprechpartner/innendienst-a-bis-z/erbschaft-und-schenkungsteuerstelle
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV/true
- https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/sterbefall.html