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Nachlass nach Stadt / Nürnberg

Nachlassgericht Nürnberg: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Bayern.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Nürnberg – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Nürnberg; Anschrift: Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg; Sterbeurkunde: Standesamt Nürnberg; Bestattung in Bayern binnen 8 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Nürnberg
Nachlassgericht
Amtsgericht Nürnberg
Anschrift
Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Telefon
0911 321-01
Sterbeurkunde
Standesamt Nürnberg
Erbschaftsteuer
Finanzamt Amberg
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Nürnberg

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Nürnberg

Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Telefon: 0911 321-01

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 28 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Nürnberg gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Nürnberg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Nürnberg →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Amberg zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Bayern

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bayerisches Bestattungsrecht; Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV): Leichen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder überführt werden (seit 01.04.2021; zuvor 96 Stunden). Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Nürnberg zuständig?
Amtsgericht Nürnberg. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Nürnberg?
Das Amtsgericht Nürnberg hat die Anschrift Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0911 321-01. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Nürnberg die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Nürnberg ist das das Standesamt Nürnberg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Amberg zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsrecht; Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV): Leichen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder überführt werden (seit 01.04.2021; zuvor 96 Stunden). Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet.
Wo kann ich in Nürnberg ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Nürnberg, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Nürnberg einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Nürnberg, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen