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Nachlass nach Stadt / Nürnberg

Nachlass in Nürnberg: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Nürnberg (Bayern) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Nürnberg
Sterbeurkunde
Standesamt Nürnberg
Erbschaftsteuer
Finanzamt Amberg
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Nürnberg

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Nürnberg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Nürnberg

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Amberg zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Bayern

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bayerisches Bestattungsrecht; Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV): Leichen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder überführt werden (seit 01.04.2021; zuvor 96 Stunden). Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Nürnberg zuständig?
Amtsgericht Nürnberg. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Nürnberg die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Nürnberg ist das das Standesamt Nürnberg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Amberg zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Bayern?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Bayerisches Bestattungsrecht; Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV): Leichen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder überführt werden (seit 01.04.2021; zuvor 96 Stunden). Sonn-, Feiertage und Samstage werden nicht mitgerechnet.

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Amtliche Quellen