Nachlass nach Stadt / Dresden
Nachlassgericht Dresden: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Dresden ist das Amtsgericht Dresden. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Sachsen.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Dresden
- Anschrift
- Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
- Telefon
- 0351 446-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Dresden
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Bautzen
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Dresden
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Telefon: 0351 446-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 26 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Dresden gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Dresden aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Dresden →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bautzen zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Sachsen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG), § 19: Erdbestattung/Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes, spätestens innerhalb von 8 Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Dresden zuständig?
- Amtsgericht Dresden. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Dresden?
- Das Amtsgericht Dresden hat die Anschrift Roßbachstraße 6, 01069 Dresden; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0351 446-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Dresden die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Dresden ist das das Standesamt Dresden. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bautzen zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Sachsen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG), § 19: Erdbestattung/Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes, spätestens innerhalb von 8 Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet).
- Wo kann ich in Dresden ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Dresden, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Dresden einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Dresden, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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