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Nachlass nach Stadt / Dresden

Nachlassgericht Dresden: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Dresden ist das Amtsgericht Dresden. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Sachsen.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Dresden – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Dresden; Anschrift: Roßbachstraße 6, 01069 Dresden; Sterbeurkunde: Standesamt Dresden; Bestattung in Sachsen binnen 8 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Dresden
Nachlassgericht
Amtsgericht Dresden
Anschrift
Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
Telefon
0351 446-0
Sterbeurkunde
Standesamt Dresden
Erbschaftsteuer
Finanzamt Bautzen
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Dresden

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Dresden

Roßbachstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 446-0

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 26 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Dresden gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Dresden aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Dresden →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bautzen zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Sachsen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG), § 19: Erdbestattung/Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes, spätestens innerhalb von 8 Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Dresden zuständig?
Amtsgericht Dresden. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Dresden?
Das Amtsgericht Dresden hat die Anschrift Roßbachstraße 6, 01069 Dresden; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0351 446-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Dresden die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Dresden ist das das Standesamt Dresden. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bautzen zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Sachsen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG), § 19: Erdbestattung/Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes, spätestens innerhalb von 8 Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet).
Wo kann ich in Dresden ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Dresden, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Dresden einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Dresden, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen