Nachlass nach Stadt / Dortmund
Nachlass in Dortmund: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Sterbeurkunde
- Standesamt Dortmund
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Bochum-Süd
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Dortmund aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Dortmund →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bochum-Süd zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Dortmund zuständig?
- Amtsgericht Dortmund. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Dortmund die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Dortmund ist das das Standesamt Dortmund. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bochum-Süd zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.
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Amtliche Quellen
- https://www.ag-dortmund.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Nachlassangelegenheiten/index.php
- https://www.dortmund.de/services/sterbefallbeurkundung.html
- https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-dortmund-ost
- https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/19022022-gesetz-ueber-das-friedhofs-und-bestattungswesen-bestattungsgesetz-bestg-nrw/