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Nachlass nach Stadt / Dortmund

Nachlass in Dortmund: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Dortmund
Sterbeurkunde
Standesamt Dortmund
Erbschaftsteuer
Finanzamt Bochum-Süd
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Dortmund

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Dortmund aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Dortmund

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bochum-Süd zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Dortmund zuständig?
Amtsgericht Dortmund. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Dortmund die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Dortmund ist das das Standesamt Dortmund. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bochum-Süd zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), § 13: Erdbestattungen/Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes.

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Amtliche Quellen