Nachlass nach Stadt / Halle (Saale)
Nachlassgericht Halle (Saale): Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Halle (Saale) ist das Amtsgericht Halle (Saale). Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Sachsen-Anhalt.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Anschrift
- Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
- Telefon
- 0345 2200
- Sterbeurkunde
- Standesamt Halle (Saale)
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Staßfurt (zentral für Erbschaftsteuer in Sachsen-Anhalt)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Halle (Saale) — Die zuständige Geschäftsstelle der Nachlassabteilung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person.
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2200
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 13 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Halle (Saale) gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Halle (Saale) aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Halle (Saale) →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Staßfurt (zentral für Erbschaftsteuer in Sachsen-Anhalt) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Sachsen-Anhalt
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA). Nach § 17 soll die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen; eine Bestattung ist frühestens nach der (in Sachsen-Anhalt vorgeschriebenen) zweiten Leichenschau zulässig. Urnen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Halle (Saale) zuständig?
- Amtsgericht Halle (Saale). Die zuständige Geschäftsstelle der Nachlassabteilung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Halle (Saale)?
- Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die Anschrift Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale); die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0345 2200. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Halle (Saale) die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Halle (Saale) ist das das Standesamt Halle (Saale). Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Staßfurt (zentral für Erbschaftsteuer in Sachsen-Anhalt) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Sachsen-Anhalt?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA). Nach § 17 soll die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt erfolgen; eine Bestattung ist frühestens nach der (in Sachsen-Anhalt vorgeschriebenen) zweiten Leichenschau zulässig. Urnen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen.
- Wo kann ich in Halle (Saale) ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Halle (Saale), oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Halle (Saale) einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Halle (Saale), oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
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Amtliche Quellen
- https://ag-hal.sachsen-anhalt.de/service/nachlassverfahren
- https://halle.de/serviceportal/dienstleistungen/leistung/sterbeurkunde-ausstellen/7405959
- https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-finanzamt/finanzamt-stassfurt
- https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BestattGSTrahmen/part/X
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestatten-in-deutschland/sachsen-anhalt