Nachlass nach Stadt / Trier
Nachlassgericht Trier: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Trier ist das Amtsgericht Trier. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Trier
- Anschrift
- Justizstraße 2 - 6, 54290 Trier
- Telefon
- 0651 466-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Trier
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz)
- Bestattungsfrist
- 14 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Trier
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Trier
Justizstraße 2 - 6
54290 Trier
Telefon: 0651 466-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 6 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Trier gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Trier aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Trier →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025. Nach § 23 muss die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen, frühestens jedoch 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Beisetzung der Ascheurne hat binnen sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Trier zuständig?
- Amtsgericht Trier. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Trier?
- Das Amtsgericht Trier hat die Anschrift Justizstraße 2 - 6, 54290 Trier; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0651 466-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Trier die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Trier ist das das Standesamt Trier. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Rheinland-Pfalz?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025. Nach § 23 muss die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen, frühestens jedoch 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Beisetzung der Ascheurne hat binnen sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.
- Wo kann ich in Trier ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Trier, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Trier einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Trier, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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- Sterbeurkunde beantragen →
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Amtliche Quellen
- https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/gericht?ang=nachlass&plz=54290&ort=Trier
- https://www.agtr.justiz.rlp.de
- https://www.trier.de/service/dienstleistungen-a-z/zusatzinformationen-aemter/12392.Ausstellung-von-Urkunden.html
- https://finanzamt-kusel-landstuhl.fin-rlp.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/erbschaftsteuerstellen-rheinland-pfalz
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestattungsgesetze-der-bundeslaender/detail/die-aktuell-geltenden-bestattungsvorschriften-in-rheinland-pfalz