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Nachlass nach Stadt / Oldenburg

Nachlassgericht Oldenburg: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Oldenburg ist das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg). Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Niedersachsen.

Angaben ohne Gewähr, Stand 3. Oktober 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Oldenburg – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg); Anschrift: Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldenburg); Sterbeurkunde: Standesamt Oldenburg; Bestattung in Niedersachsen binnen 8 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Oldenburg
Nachlassgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Anschrift
Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 2200
Sterbeurkunde
Standesamt Oldenburg
Erbschaftsteuer
zentrales Finanzamt in Niedersachsen
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon: 0441 2200

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 9 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Oldenburg gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Oldenburg aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Oldenburg →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Die Erbschaftsteuer ist in Niedersachsen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.

Bestattungsfrist in Niedersachsen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Oldenburg zuständig?
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg). Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Oldenburg?
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat die Anschrift Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldenburg); die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0441 2200. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Oldenburg die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Oldenburg ist das das Standesamt Oldenburg. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Die Erbschaftsteuer ist in Niedersachsen bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Welche Bestattungsfrist gilt in Niedersachsen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.
Wo kann ich in Oldenburg ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg), oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Oldenburg einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg), oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen