Nachlass nach Stadt / Cottbus
Nachlassgericht Cottbus: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Cottbus ist das Amtsgericht Cottbus. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Brandenburg.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Anschrift
- Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
- Telefon
- 0355 63720
- Sterbeurkunde
- Standesamt Cottbus
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Frankfurt (Oder) (im Land Brandenburg zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Cottbus
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus
Telefon: 0355 63720
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 10 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Cottbus gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Cottbus aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Cottbus →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) (im Land Brandenburg zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Brandenburg
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG). Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen (§ 19 Abs. 3); die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig (§ 22 Abs. 1). Die untere Gesundheitsbehörde kann die Frist verlängern oder Ausnahmen zulassen.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Cottbus zuständig?
- Amtsgericht Cottbus. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Cottbus?
- Das Amtsgericht Cottbus hat die Anschrift Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0355 63720. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Cottbus die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Cottbus ist das das Standesamt Cottbus. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) (im Land Brandenburg zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Brandenburg?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG). Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen (§ 19 Abs. 3); die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig (§ 22 Abs. 1). Die untere Gesundheitsbehörde kann die Frist verlängern oder Ausnahmen zulassen.
- Wo kann ich in Cottbus ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Cottbus, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Cottbus einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Cottbus, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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Amtliche Quellen
- https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-cottbus/
- https://cottbus.de/verwaltung/gb-3/dz-3-1/fb-33-buergerservice/standesamt/
- https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/steuern/steuerinformationen/erbschaft-und-schenkungsteuer/
- https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbestg
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestatten-in-deutschland/brandenburg