Nachlass nach Stadt / Bremen
Nachlass in Bremen: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Bremen (Bremen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Bremen
- Sterbeurkunde
- Standesamt Bremen
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Bremerhaven
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Bremen — Für die Stadtteile in Bremen-Nord (Blumenthal, Burglesum, Vegesack, PLZ 287xx) ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig.
Zur amtlichen Seite des Gerichts →Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Bremen aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Bremen →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Bremen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Gesetz über das Leichenwesen (Bremen), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes; ohne Bestattungsantrag veranlasst die Behörde die Bestattung spätestens 10 Tage nach Einlieferung in die Leichenhalle.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Bremen zuständig?
- Amtsgericht Bremen. Für die Stadtteile in Bremen-Nord (Blumenthal, Burglesum, Vegesack, PLZ 287xx) ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Bremen die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Bremen ist das das Standesamt Bremen. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Bremen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Gesetz über das Leichenwesen (Bremen), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes; ohne Bestattungsantrag veranlasst die Behörde die Bestattung spätestens 10 Tage nach Einlieferung in die Leichenhalle.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Amtliche Quellen
- https://www.amtsgericht.bremen.de/abteilungen/nachlasssachen-15288
- https://www.amtsgericht-blumenthal.bremen.de/das-gericht/zustaendigkeiten/oertliche-zustaendigkeit-1733
- https://www.finanzen.bremen.de/steuern/weitere-steuern/erbschaft-und-schenkungsteuer-1412
- https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-das-leichenwesen-vom-16-mai-2017-102176
- https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/ausstellen-einer-sterbeurkunde-beantragen-203524