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Nachlass nach Stadt / Bremen

Nachlass in Bremen: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Bremen (Bremen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Bremen
Sterbeurkunde
Standesamt Bremen
Erbschaftsteuer
Finanzamt Bremerhaven
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Bremen — Für die Stadtteile in Bremen-Nord (Blumenthal, Burglesum, Vegesack, PLZ 287xx) ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig.

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Bremen aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Bremen

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Bremen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Gesetz über das Leichenwesen (Bremen), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes; ohne Bestattungsantrag veranlasst die Behörde die Bestattung spätestens 10 Tage nach Einlieferung in die Leichenhalle.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Bremen zuständig?
Amtsgericht Bremen. Für die Stadtteile in Bremen-Nord (Blumenthal, Burglesum, Vegesack, PLZ 287xx) ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Bremen die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Bremen ist das das Standesamt Bremen. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Bremen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Gesetz über das Leichenwesen (Bremen), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes; ohne Bestattungsantrag veranlasst die Behörde die Bestattung spätestens 10 Tage nach Einlieferung in die Leichenhalle.

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Amtliche Quellen