Nachlass nach Stadt / Frankfurt am Main
Nachlass in Frankfurt am Main: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Frankfurt am Main (Hessen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51)
- Sterbeurkunde
- Standesamt Frankfurt am Main
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig)
- Bestattungsfrist
- 10 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51) — Zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Frankfurt am Main, Bad Vilbel oder Karben hatte; das Nachlassgericht befindet sich Heiligkreuzgasse 34.
Zur amtlichen Seite des Gerichts →Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Frankfurt am Main aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Frankfurt am Main →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Hessen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).
Den ganzen Erbfall ordnen
Erbly führt Sie durch alle Pflichten, berechnet Ihre Fristen und erstellt fertige Schreiben für Banken, Versicherungen und Behörden — auch in Frankfurt am Main.
Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Frankfurt am Main zuständig?
- Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51). Zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Frankfurt am Main, Bad Vilbel oder Karben hatte; das Nachlassgericht befindet sich Heiligkreuzgasse 34. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Frankfurt am Main die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Frankfurt am Main ist das das Standesamt Frankfurt am Main. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Hessen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Amtliche Quellen
- https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-frankfurt-am-main/amtsgericht-frankfurt-am-main/nachlassgericht
- https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/standesamt/urkundenbestellung
- https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen
- https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BestattGHE2007rahmen/part/X
- https://hessen.de/presse/neues-friedhofs-und-bestattungsgesetz-beschlossen