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Nachlass nach Stadt / Frankfurt am Main

Nachlassgericht Frankfurt am Main: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Hessen.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Frankfurt am Main – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Frankfurt am Main; Anschrift: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main; Sterbeurkunde: Standesamt Frankfurt am Main; Bestattung in Hessen binnen 10 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Frankfurt am Main
Nachlassgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51)
Anschrift
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon
069 1367-01
Sterbeurkunde
Standesamt Frankfurt am Main
Erbschaftsteuer
Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig)
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51) — Zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Frankfurt am Main, Bad Vilbel oder Karben hatte; das Nachlassgericht befindet sich Heiligkreuzgasse 34.

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Frankfurt am Main

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

Telefon: 069 1367-01

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 38 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Frankfurt am Main gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Frankfurt am Main aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Frankfurt am Main →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Hessen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Frankfurt am Main zuständig?
Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51). Zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Frankfurt am Main, Bad Vilbel oder Karben hatte; das Nachlassgericht befindet sich Heiligkreuzgasse 34. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Frankfurt am Main?
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Anschrift Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 069 1367-01. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Frankfurt am Main die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Frankfurt am Main ist das das Standesamt Frankfurt am Main. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Hessen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).
Wo kann ich in Frankfurt am Main ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Frankfurt am Main, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Frankfurt am Main einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Frankfurt am Main, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen