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Nachlass nach Stadt / Frankfurt am Main

Nachlass in Frankfurt am Main: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Frankfurt am Main (Hessen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51)
Sterbeurkunde
Standesamt Frankfurt am Main
Erbschaftsteuer
Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig)
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51) — Zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Frankfurt am Main, Bad Vilbel oder Karben hatte; das Nachlassgericht befindet sich Heiligkreuzgasse 34.

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Frankfurt am Main aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Frankfurt am Main

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Hessen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Frankfurt am Main zuständig?
Amtsgericht Frankfurt am Main (Nachlassgericht, Abteilung 51). Zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Frankfurt am Main, Bad Vilbel oder Karben hatte; das Nachlassgericht befindet sich Heiligkreuzgasse 34. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Frankfurt am Main die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Frankfurt am Main ist das das Standesamt Frankfurt am Main. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Fulda (zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer u. a. der Frankfurter Finanzämter zuständig) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Hessen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), § 16: Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes (neue Fassung, beschlossen am 30.09.2025; zuvor 96 Stunden).

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Amtliche Quellen