Nachlass nach Stadt / Koblenz
Nachlassgericht Koblenz: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Koblenz ist das Amtsgericht Koblenz. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Anschrift
- Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
- Telefon
- 0261 102-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Koblenz
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz)
- Bestattungsfrist
- 14 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Koblenz
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
Telefon: 0261 102-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 7 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Koblenz gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Koblenz aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Koblenz →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025. Nach § 23 muss die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen, frühestens jedoch 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Beisetzung der Ascheurne hat binnen sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.
Den ganzen Erbfall ordnen
Erbly führt Sie durch alle Pflichten, berechnet Ihre Fristen und erstellt fertige Schreiben für Banken, Versicherungen und Behörden — auch in Koblenz.
Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Koblenz zuständig?
- Amtsgericht Koblenz. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Koblenz?
- Das Amtsgericht Koblenz hat die Anschrift Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0261 102-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Koblenz die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Koblenz ist das das Standesamt Koblenz. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl (zentral für Erbschaftsteuer in Rheinland-Pfalz) zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Rheinland-Pfalz?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025. Nach § 23 muss die Erd- oder Feuerbestattung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen, frühestens jedoch 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Beisetzung der Ascheurne hat binnen sechs Monaten nach der Einäscherung zu erfolgen.
- Wo kann ich in Koblenz ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Koblenz, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Koblenz einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Koblenz, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Weitere Städte in Rheinland-Pfalz
Auch gesucht als: Amtsgericht Koblenz Nachlassgericht · Nachlaßgericht Koblenz · Nachlassabteilung Amtsgericht Koblenz
Amtliche Quellen
- https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/gericht?ang=nachlass&plz=56068&ort=Koblenz
- https://www.agko.justiz.rlp.de
- https://www.koblenz.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:64820:ANLR-VLR/sterbeurkunde-eines-familienmitglieds-beantragen/
- https://finanzamt-kusel-landstuhl.fin-rlp.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/erbschaftsteuerstellen-rheinland-pfalz
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestattungsgesetze-der-bundeslaender/detail/die-aktuell-geltenden-bestattungsvorschriften-in-rheinland-pfalz