Erbly

Nachlass nach Stadt / Bonn

Nachlass in Bonn: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Bonn (Nordrhein-Westfalen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Bonn
Sterbeurkunde
Standesamt Bonn
Erbschaftsteuer
Finanzamt Aachen-Stadt
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Bonn

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Bonn aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Bonn

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Aachen-Stadt zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), § 13: Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

Den ganzen Erbfall ordnen

Erbly führt Sie durch alle Pflichten, berechnet Ihre Fristen und erstellt fertige Schreiben für Banken, Versicherungen und Behörden — auch in Bonn.

Kostenlos starten

Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Bonn zuständig?
Amtsgericht Bonn. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Bonn die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Bonn ist das das Standesamt Bonn. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Aachen-Stadt zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), § 13: Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

Passende Ratgeber

Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Quellen