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Nachlass nach Stadt / Bonn

Nachlassgericht Bonn: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein

Zuständiges Nachlassgericht für Bonn ist das Amtsgericht Bonn. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026 (Anschrift und Telefon des Gerichts: 03.10.2026). Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht Bonn – das Wichtigste: Nachlassgericht: Amtsgericht Bonn; Anschrift: Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn; Sterbeurkunde: Standesamt Bonn; Bestattung in Nordrhein-Westfalen binnen 10 Tagen
Zuständige Stellen im Todesfall in Bonn
Nachlassgericht
Amtsgericht Bonn
Anschrift
Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn
Telefon
0228 702-0
Sterbeurkunde
Standesamt Bonn
Erbschaftsteuer
Finanzamt Aachen-Stadt
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Bonn

Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →

Amtsgericht Bonn

Wilhelmstraße 21
53111 Bonn

Telefon: 0228 702-0

Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 17 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Bonn gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  • Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Bonn aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Bonn →

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Aachen-Stadt zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), § 13: Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Bonn zuständig?
Amtsgericht Bonn. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Bonn?
Das Amtsgericht Bonn hat die Anschrift Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0228 702-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
Wo bekomme ich in Bonn die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Bonn ist das das Standesamt Bonn. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Aachen-Stadt zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), § 13: Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens innerhalb von 10 Tagen.
Wo kann ich in Bonn ein Erbe ausschlagen?
Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Bonn, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
Wie beantrage ich in Bonn einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Bonn, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.

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Amtliche Quellen