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Nachlass nach Stadt / Münster

Nachlass in Münster: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Münster (Nordrhein-Westfalen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Münster
Sterbeurkunde
Standesamt Münster
Erbschaftsteuer
Finanzamt Münster-Innenstadt
Bestattungsfrist
10 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Münster

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Münster aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Münster

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Münster-Innenstadt zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Grundlage: Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), § 13: Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Münster zuständig?
Amtsgericht Münster. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Münster die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Münster ist das das Standesamt Münster. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Münster-Innenstadt zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Nordrhein-Westfalen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Grundlage: Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW), § 13: Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

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Amtliche Quellen