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Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Nach einem Todesfall müssen viele Stellen benachrichtigt werden — manche mit sehr kurzen Fristen. Diese Reihenfolge hilft, das Wichtigste zuerst zu erledigen.

Zuerst: Versicherungen melden

Lebens- und Unfallversicherungen verlangen die Meldung des Todesfalls oft schon innerhalb weniger Tage. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen. Melden Sie diese Versicherungen deshalb ganz zu Beginn — noch vor Banken und Behörden.

Auch andere Versicherungen sollten früh erfahren, dass die versicherte Person verstorben ist: zum Beispiel die private Krankenversicherung, die Hausrat- und die Kfz-Versicherung. Hier geht es darum, ob ein Vertrag endet, fortgeführt wird oder auf eine andere Person übergeht.

Banken, Rente und Sozialversicherung

Sobald die Versicherungen gemeldet sind, informieren Sie die Banken. Mit dem Tod wird ein Konto nicht automatisch gesperrt; die Bank wandelt es nach der Meldung in ein Nachlasskonto um. Laufende Lastschriften und Daueraufträge sollten Sie prüfen.

Der Rentenservice der Deutschen Rentenversicherung und die Krankenkasse müssen ebenfalls benachrichtigt werden. Renten, die nach dem Sterbemonat noch überwiesen wurden, sind in der Regel zurückzuzahlen (§ 118 SGB VI). Gleichzeitig kann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen — dazu mehr in unserem Artikel zur Witwen- und Waisenrente.

Arbeitgeber, Vermieter und Versorger

War die verstorbene Person berufstätig, ist der Arbeitgeber zu informieren. Bei einem Mietverhältnis muss der Vermieter benachrichtigt werden; für Eintritt oder Sonderkündigung gelten besondere Fristen (§§ 563, 564 BGB).

Versorger und Anbieter wollen ebenfalls Bescheid wissen: Strom, Gas und Wasser, Telefon und Internet sowie laufende Abos und Mitgliedschaften. Manche Verträge laufen weiter, bis sie ausdrücklich gekündigt oder umgeschrieben werden.

Beitragsservice und Finanzamt

Den Beitragsservice (Rundfunkbeitrag) sollten Sie informieren, damit der Beitrag für die verstorbene Person endet oder auf den verbleibenden Haushalt angepasst wird.

Das Finanzamt ist über den Erwerb innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis zu unterrichten (§ 30 ErbStG) — auch dann, wenn voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt. Ob im Einzelfall eine Steuer entsteht, ist eine steuerliche Frage; eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilft hier weiter. Wir erbringen keine Steuerberatung.

So behalten Sie den Überblick

Aus Ihren Angaben erstellt unsere Plattform die passenden Schreiben für jede Stelle — Sie müssen sie nur noch ausfüllen, unterschreiben und absenden. Zugleich entsteht eine Checkliste, die festhält, wer schon benachrichtigt wurde und wo noch etwas offen ist.

So lässt sich vermeiden, dass eine wichtige Meldung untergeht oder eine kurze Frist verstreicht.

Häufige Fragen

Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?

Zu benachrichtigen sind unter anderem Versicherungen, Banken, der Rentenservice und die Krankenkasse, der Arbeitgeber, der Vermieter, Versorger und Anbieter sowie das Finanzamt. Versicherungen mit kurzen Fristen werden dabei meist zuerst gemeldet.

Muss man dem Finanzamt einen Todesfall melden?

Das Finanzamt ist über den Erwerb innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis zu unterrichten (§ 30 ErbStG), auch wenn voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt. Ob im Einzelfall eine Steuer entsteht, ist eine steuerliche Frage für eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Wird das Konto nach dem Tod automatisch gesperrt?

Mit dem Tod wird ein Konto nicht automatisch gesperrt. Die Bank wandelt es nach der Meldung in ein Nachlasskonto um; laufende Lastschriften und Daueraufträge sollten dabei geprüft werden.

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