Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am
Wen Sie nach einem Todesfall informieren müssen, in welcher Reihenfolge und mit welchen Fristen – und wen das Standesamt automatisch benachrichtigt.

Wer wird automatisch benachrichtigt?
Einige Stellen erfahren vom Tod ohne Ihr Zutun: Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und meldet ihn unter anderem dem Finanzamt (§ 34 ErbStG) und der Meldebehörde. Über die Meldebehörde erfährt in der Regel auch der Renten Service vom Tod.
Verlassen Sie sich darauf aber nicht: Eine eigene Meldung mit Sterbeurkunde beschleunigt die Abwicklung, und Versicherungen, Banken, Vermieter und Vertragspartner erfahren nur durch Sie vom Tod.
Sofort: Versicherungen mit kurzen Meldefristen
Melden Sie Lebens- und Unfallversicherungen als Erstes – ihre Bedingungen verlangen die Meldung oft innerhalb weniger Tage, bei Unfallversicherungen teils innerhalb von 48 Stunden. Die Frist steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen.
Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Verlust der Leistung: Leistungsfrei wird der Versicherer nur bei vorsätzlicher Verletzung; bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, und er muss leisten, soweit die Verspätung für Feststellung und Umfang der Leistung keine Rolle spielte (§ 28 VVG). Melden Sie trotzdem so früh wie möglich.
In den ersten Tagen: Arbeitgeber, Kasse, Rente, Banken
War die verstorbene Person berufstätig, informieren Sie den Arbeitgeber – er rechnet das letzte Gehalt ab und zahlt in manchen Branchen ein Sterbegeld. Die Krankenkasse beendet die Versicherung und klärt, ob mitversicherte Angehörige sich neu versichern müssen.
Beim Renten Service der Deutschen Post melden Sie den Tod und beantragen als Ehepartner innerhalb von 30 Tagen den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr. Renten, die für die Zeit nach dem Sterbemonat überwiesen wurden, werden zurückgebucht (§ 118 SGB VI).
Banken wandeln das Konto nach der Meldung in ein Nachlasskonto um. Prüfen Sie dabei Daueraufträge und Lastschriften und fragen Sie den Kontostand zum Todestag ab.
In den ersten Wochen: Vermieter, Versorger und Verträge
Der Vermieter muss früh Bescheid wissen, weil nach dem Tod kurze Fristen laufen: Mitbewohner können den Eintritt binnen eines Monats ablehnen (§ 563 BGB), Erben können binnen eines Monats außerordentlich kündigen (§ 564 BGB).
Informieren Sie Strom-, Gas- und Wasserversorger, Telefon- und Internetanbieter, Streaming- und Zeitungsabos, Vereine und Mitgliedschaften. Den Rundfunkbeitrag melden Sie beim Beitragsservice ab oder um; Online-Konten und E-Mail-Postfächer gehören zum digitalen Nachlass.
Innerhalb von 3 Monaten: das Finanzamt
Wer etwas erbt, muss den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG) – auch dann, wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt. Die Anzeige entfällt nur in bestimmten Fällen, etwa bei einem vom Nachlassgericht eröffneten Testament ohne Grundbesitz.
Zusätzlich braucht das Wohnsitz-Finanzamt für das Todesjahr noch eine Einkommensteuererklärung der verstorbenen Person, soweit eine Pflicht zur Abgabe besteht. Bei steuerlichen Fragen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater; wir erbringen keine Steuerberatung.
So behalten Sie den Überblick
Führen Sie eine Liste mit Stelle, Datum der Meldung und Antwort – so sehen Sie auf einen Blick, wo noch etwas offen ist. Legen Sie jeder Meldung eine Kopie der Sterbeurkunde bei; bestellen Sie deshalb gleich 5 bis 10 Ausfertigungen.
Erbly erstellt aus Ihren Angaben die passenden Schreiben für jede Stelle und hält fest, wer schon benachrichtigt wurde. So verstreicht keine kurze Frist unbemerkt.
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Häufige Fragen
Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?
Zuerst Lebens- und Unfallversicherungen, dann Arbeitgeber, Krankenkasse, Renten Service und Banken, danach Vermieter, Versorger, Vertragspartner und innerhalb von 3 Monaten das Finanzamt (§ 30 ErbStG).
Wen informiert das Standesamt automatisch?
Das Standesamt meldet den Sterbefall unter anderem dem Finanzamt (§ 34 ErbStG) und der Meldebehörde, über die in der Regel auch der Renten Service informiert wird. Versicherungen, Banken und Vertragspartner müssen Sie selbst benachrichtigen.
Was passiert, wenn die Lebensversicherung zu spät gemeldet wird?
Die Leistung entfällt nicht automatisch. Leistungsfrei ist der Versicherer nur bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht; bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, und er muss zahlen, soweit die Verspätung keinen Einfluss auf die Leistung hatte (§ 28 VVG).
Muss man dem Finanzamt einen Todesfall melden?
Den Todesfall meldet das Standesamt. Die Erben müssen aber ihren Erwerb innerhalb von 3 Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG), auch wenn voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt.
Wird die Rente nach dem Tod automatisch gestoppt?
In der Regel erfährt der Renten Service über die Meldebehörde vom Tod. Beträge für die Zeit nach dem Sterbemonat werden zurückgefordert und dürfen von der Bank zurückgebucht werden (§ 118 SGB VI).
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