Nachlass nach Stadt / Lübeck
Nachlassgericht Lübeck: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Lübeck ist das Amtsgericht Lübeck. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Schleswig-Holstein.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Anschrift
- Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
- Telefon
- 0451 371-0
- Sterbeurkunde
- Standesamt Lübeck
- Erbschaftsteuer
- zentrales Finanzamt in Schleswig-Holstein
- Bestattungsfrist
- 9 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Lübeck
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Telefon: 0451 371-0
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 11 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Lübeck gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Lübeck aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Lübeck →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Die Erbschaftsteuer ist in Schleswig-Holstein bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
Bestattungsfrist in Schleswig-Holstein
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 9 Tagen erfolgen.
Grundlage: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz). Nach § 16 Abs. 1 dürfen Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden; die Erdbestattung oder Einäscherung soll innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Lübeck zuständig?
- Amtsgericht Lübeck. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Lübeck?
- Das Amtsgericht Lübeck hat die Anschrift Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0451 371-0. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Lübeck die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Lübeck ist das das Standesamt Lübeck. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Die Erbschaftsteuer ist in Schleswig-Holstein bei einem zentralen Finanzamt gebündelt. Das zuständige Finanzamt erfahren Sie über den Finanzamt-Finder Ihres Bundeslandes.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Schleswig-Holstein?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 9 Tagen erfolgen. Grundlage: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz). Nach § 16 Abs. 1 dürfen Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden; die Erdbestattung oder Einäscherung soll innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).
- Wo kann ich in Lübeck ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Lübeck, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Lübeck einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Lübeck, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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Amtliche Quellen
- https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/gericht?ang=nachlass&plz=23552&ort=L%C3%BCbeck
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGLuebeck/AGLuebeck_node.html
- https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/standesamt/standesamt
- https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestattungsgesetze-der-bundeslaender/detail/die-aktuell-geltenden-bestattungsvorschriften-in-schleswig-holstein