Nachlass nach Stadt / Hannover
Nachlassgericht Hannover: Adresse, Zuständigkeit und Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht für Hannover ist das Amtsgericht Hannover. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Hier finden Sie außerdem Standesamt, Erbschaftsteuer-Finanzamt und die Bestattungsfrist in Niedersachsen.

- Nachlassgericht
- Amtsgericht Hannover
- Anschrift
- Volgersweg 1, 30175 Hannover
- Telefon
- 0511 3470
- Sterbeurkunde
- Standesamt Hannover
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Hannover-Mitte
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Nachlassgericht
Amtsgericht Hannover
Zur amtlichen Seite des Gerichts (Öffnungszeiten, Termine) →Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1
30175 Hannover
Telefon: 0511 3470
Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgerufen am . Das Gericht ist für alle 28 Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig. Die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen; Zimmer und Termin nennt das Gericht.
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht der Sterbeort. Wer in Hannover gelebt hat und anderswo gestorben ist, hat seinen Nachlass also trotzdem hier.
- Testament abliefern: Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
- Erbe ausschlagen: innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) — auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort möglich (§ 344 Abs. 7 FamFG).
- Erbschein beantragen: beim Nachlassgericht oder über ein Notariat (§ 2353 BGB).
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Hannover aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Hannover →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Hannover-Mitte zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Niedersachsen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Hannover zuständig?
- Amtsgericht Hannover. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Welche Adresse und Telefonnummer hat das Nachlassgericht Hannover?
- Das Amtsgericht Hannover hat die Anschrift Volgersweg 1, 30175 Hannover; die Telefonzentrale erreichen Sie unter 0511 3470. Das ist die Hauptanschrift laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz (Abruf 03.10.2026); die Nachlassabteilung kann in einem anderen Gebäude sitzen.
- Wo bekomme ich in Hannover die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Hannover ist das das Standesamt Hannover. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Hannover-Mitte zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Niedersachsen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.
- Wo kann ich in Hannover ein Erbe ausschlagen?
- Beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht Hannover, oder beim Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort, das die Erklärung weiterleitet (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), persönlich zur Niederschrift oder notariell beglaubigt.
- Wie beantrage ich in Hannover einen Erbschein?
- Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also Amtsgericht Hannover, oder über eine Notarin bzw. einen Notar (§ 2353 BGB). Nötig sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und eine eidesstattliche Versicherung; die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, zeigt unser Erbschein-Check.
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Amtliche Quellen
- https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/service/wir_fur_sie/nachlassgericht/informationen-zum-nachlassgericht-152440.html
- https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/erbschaft-schenkungsteuer-224881.html
- https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-hannover-mitte-67935.html
- https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/134dbebb-c1ac-385f-97db-b4fc9cae2f27
- https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Beh%C3%B6rdenf%C3%BChrer/Sterbefall