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Nachlass nach Stadt / Hannover

Nachlass in Hannover: zuständige Behörden

Nach einem Todesfall in Hannover (Niedersachsen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. Juli 2026. Behördenzuständigkeiten und Fristen können sich ändern — bitte bestätigen Sie die Angaben über die verlinkten amtlichen Quellen oder direkt bei der jeweiligen Behörde.
Nachlassgericht
Amtsgericht Hannover
Sterbeurkunde
Standesamt Hannover
Erbschaftsteuer
Finanzamt Hannover-Mitte
Bestattungsfrist
8 Tage

Nachlassgericht

Amtsgericht Hannover

Zur amtlichen Seite des Gerichts →

Standesamt (Sterbeurkunde)

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Hannover aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.

Sterbeurkunde beim Standesamt Hannover

Finanzamt (Erbschaftsteuer)

Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Hannover-Mitte zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.

Zur amtlichen Finanzamt-Seite →

Bestattungsfrist in Niedersachsen

Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für Hannover zuständig?
Amtsgericht Hannover. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Wo bekomme ich in Hannover die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Hannover ist das das Standesamt Hannover. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Hannover-Mitte zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Welche Bestattungsfrist gilt in Niedersachsen?
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.

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Amtliche Quellen