Nachlass nach Stadt / Hannover
Nachlass in Hannover: zuständige Behörden
Nach einem Todesfall in Hannover (Niedersachsen) sind mehrere Stellen wichtig. Hier finden Sie die zuständigen Behörden und die wichtigste Frist im Überblick.
- Nachlassgericht
- Amtsgericht Hannover
- Sterbeurkunde
- Standesamt Hannover
- Erbschaftsteuer
- Finanzamt Hannover-Mitte
- Bestattungsfrist
- 8 Tage
Standesamt (Sterbeurkunde)
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt Hannover aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und Behörden verlangen je eine.
Sterbeurkunde beim Standesamt Hannover →Finanzamt (Erbschaftsteuer)
Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Hannover-Mitte zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
Zur amtlichen Finanzamt-Seite →Bestattungsfrist in Niedersachsen
Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
- Welches Nachlassgericht ist für Hannover zuständig?
- Amtsgericht Hannover. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
- Wo bekomme ich in Hannover die Sterbeurkunde?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. In Hannover ist das das Standesamt Hannover. Bestellen Sie am besten mehrere Ausfertigungen.
- Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
- Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt Hannover-Mitte zuständig. In vielen Bundesländern ist dafür ein zentrales Finanzamt zuständig, nicht das Wohnsitz-Finanzamt.
- Welche Bestattungsfrist gilt in Niedersachsen?
- Die Bestattung muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Grundlage: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), § 9: Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden und sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod bestattet oder eingeäschert werden.
Passende Ratgeber
- Sterbeurkunde beantragen →
- Erbschein: wann er nötig ist →
- Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen →
- Brauche ich einen Erbschein? Zum Check →
Amtliche Quellen
- https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/service/wir_fur_sie/nachlassgericht/informationen-zum-nachlassgericht-152440.html
- https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/erbschaft-schenkungsteuer-224881.html
- https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-hannover-mitte-67935.html
- https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/134dbebb-c1ac-385f-97db-b4fc9cae2f27
- https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Beh%C3%B6rdenf%C3%BChrer/Sterbefall