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Erbschein: Was er ist, Kosten und wann er nötig ist

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Der Erbschein ist der amtliche Nachweis, dass Sie Erbin oder Erbe sind — wann Sie ihn brauchen, was er kostet und wann er entbehrlich ist.

Erbschein: Was er ist, Kosten und wann er nötig ist – das Wichtigste: Erbschein beim Nachlassgericht oder über Notar; Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert; Oft genügt ein eröffnetes Testament; Vollmacht über den Tod hinaus ersetzt ihn oft
Das Wichtigste in Kürze: Erbschein: Was er ist, Kosten und wann er nötig ist

Was der Erbschein ist

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts. Er bestätigt, wer Erbe geworden ist und zu welchem Anteil (§ 2353 BGB).

Banken, Versicherungen, das Grundbuchamt und andere Stellen akzeptieren ihn als Nachweis des Erbrechts.

Wann er oft nicht nötig ist

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vor, akzeptieren das Grundbuchamt (§ 35 GBO) und viele Banken diese Unterlagen als Erbnachweis — ein Erbschein ist dann häufig entbehrlich.

Ein handgeschriebenes Testament reicht dafür in der Regel nicht aus.

Kosten und Antrag

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses (GNotKG). Der Antrag wird beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person gestellt — meist mit Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden und einer eidesstattlichen Versicherung.

Unser Erbschein-Entscheider führt Sie mit vier Fragen durch die typischen Konstellationen.

Auch gesucht als: Erbnachweis · Erbscheinsantrag · Erbschein Antrag · Erbschein beantragen

Häufige Fragen

Wann braucht man einen Erbschein?

Wenn man sich gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt als Erbe ausweisen muss und kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses (GNotKG) und fallen sowohl für den Erbschein als auch für die eidesstattliche Versicherung an.

Wann ist kein Erbschein nötig?

Häufig genügen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll oder eine Konto-Vollmacht über den Tod hinaus.

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