Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen: Frist und Inhalt
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt anzuzeigen — innerhalb von 3 Monaten und unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt.
Die Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG)
Wer durch einen Todesfall etwas erwirbt — als Erbin, Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter — muss diesen Erwerb dem Finanzamt anzeigen. Das schreibt § 30 ErbStG vor. Die Anzeige ist formlos möglich und dient nur dazu, dass das Finanzamt vom Erbfall erfährt.
Die Frist beträgt 3 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrem Erwerb Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt — etwa weil der Wert unter dem persönlichen Freibetrag liegt.
Welche Angaben in die Anzeige gehören
Üblich sind Angaben zu Erblasser und Erwerber (Name, letzte Anschrift, Geburts- und Todestag des Erblassers), zum persönlichen Verhältnis zwischen beiden (zum Beispiel Kind, Ehepartner, Geschwister) sowie zum Rechtsgrund des Erwerbs (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge).
Hinzu kommen Angaben zum Gegenstand und zum Wert des Erwerbs, soweit bekannt. Das persönliche Verhältnis ist wichtig, weil sich daraus die Steuerklasse und der Freibetrag ergeben (§ 15, § 16 ErbStG). Erbly stellt das Anzeigeschreiben mit den passenden Feldern bereit — ausfüllen, unterschreiben, absenden.
Wann Banken und Versicherungen selbst melden
Banken, Versicherungen und andere Vermögensverwalter sind nach § 33 ErbStG verpflichtet, dem Finanzamt Guthaben und Auszahlungen der verstorbenen Person zu melden. Diese Meldung ersetzt aber nicht Ihre eigene Anzeige nach § 30 ErbStG.
In bestimmten Fällen kann die Anzeige entbehrlich sein — etwa wenn der Erwerb auf einem notariell beurkundeten Testament beruht, das ein Gericht oder Notar eröffnet hat, und kein Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen zum Erwerb gehört. Ob das in einer konkreten Situation zutrifft, ist eine Einzelfallfrage.
Abgrenzung zur Steuererklärung
Die Anzeige nach § 30 ErbStG ist nicht dasselbe wie die Erbschaftsteuererklärung. Erst wenn das Finanzamt nach der Anzeige dazu auffordert, ist eine Steuererklärung abzugeben (§ 31 ErbStG). Das Finanzamt setzt dafür eine eigene Frist, die mindestens einen Monat beträgt.
Fragen zur Bewertung im Einzelfall — etwa zu Immobilienwerten oder zu früheren Schenkungen — gehören in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters; wir vermitteln gern. Wir erbringen keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Bis wann muss man eine Erbschaft beim Finanzamt anzeigen?
Die Frist beträgt 3 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem man von seinem Erwerb Kenntnis erhalten hat (§ 30 ErbStG). Die Anzeige ist formlos möglich.
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