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Auto abmelden nach Todesfall: online, Unterlagen, Kosten

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Das Auto einer verstorbenen Person abmelden: wer das darf, wie es online klappt, welche Unterlagen nötig sind und wann Kfz-Steuer und Versicherung enden.

Auto abmelden nach Todesfall: online, Unterlagen, Kosten – das Wichtigste: Keine Pflicht zur sofortigen Abmeldung; Online mit Sicherheitscodes, ohne Online-Ausweis; Meist ohne Erbschein: Fahrzeugschein und Kennzeichen; Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung
Das Wichtigste in Kürze: Auto abmelden nach Todesfall: online, Unterlagen, Kosten

Muss man das Auto nach einem Todesfall abmelden?

Eine Pflicht, das Auto sofort abzumelden, gibt es nicht. Das Auto gehört zum Nachlass und geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Kfz-Steuer und Versicherung laufen aber weiter, bis es umgeschrieben oder abgemeldet ist. Wird es nicht mehr gefahren, beendet die Abmeldung – amtlich Außerbetriebsetzung – beide Kosten ab dem Tag der Abmeldung.

Wer das Auto behalten und fahren will, lässt es stattdessen auf sich umschreiben. Wie das geht, steht im Ratgeber zum geerbten Auto.

Wer darf das Auto einer verstorbenen Person abmelden?

Abmelden kann in der Regel, wer die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen vorlegt. Einen Erbschein verlangen viele Zulassungsstellen für die bloße Abmeldung nicht, manche fragen aber nach Sterbeurkunde oder Vollmacht – fragen Sie vor dem Termin nach.

Gibt es mehrere Erben, sprechen Sie die Abmeldung vorher ab: Das Auto gehört allen gemeinsam, bis der Nachlass geteilt ist.

Wie meldet man das Auto online ab?

Online melden Sie das Auto über das Internetportal der zuständigen Zulassungsbehörde (i-Kfz) oder über einen privaten Zulassungsdienst ab. Dafür brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem freigelegten Sicherheitscode und beide Kennzeichen, auf deren Stempelplakette ein weiterer Code verdeckt ist. Einen Online-Ausweis braucht die Abmeldung nicht.

Diese Sicherheitscodes tragen Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen oder seitdem umgeschrieben wurden. Fehlen die Codes, ist die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle vor Ort möglich.

Welche Unterlagen braucht man für die Abmeldung?

Für die Abmeldung genügen meist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und beide Kennzeichen. Bei der Zulassungsstelle vor Ort kommt Ihr Personalausweis hinzu; je nach Behörde auch die Sterbeurkunde.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) brauchen Sie für die Abmeldung nicht. Bewahren Sie sie auf – sie wird für einen späteren Verkauf oder eine Wiederzulassung gebraucht.

Was kostet die Abmeldung?

Die Zulassungsstelle erhebt für die Abmeldung eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); die genaue Höhe nennt die Behörde. Private Zulassungsdienste nehmen einen Festpreis, Zulassung BRD zum Beispiel 19,99 € inklusive Behördengebühren (Stand Oktober 2026).

Dem stehen die laufenden Kosten gegenüber: Jeder Monat, in dem ein ungenutztes Auto angemeldet bleibt, kostet Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag.

Wann enden Kfz-Steuer und Versicherung?

Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung, wird aber für mindestens 1 Monat erhoben. Zu viel gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt; das Guthaben gehört zum Nachlass.

Bei der Kfz-Versicherung wird der Vertrag nach den meisten Versicherungsbedingungen zur beitragsfreien Ruheversicherung; im Voraus gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer anteilig. Nach den Musterbedingungen der Versicherer (AKB) endet der Vertrag, wenn das Auto nicht innerhalb von 18 Monaten wieder zugelassen wird. Teilen Sie dem Versicherer den Todesfall trotzdem selbst mit.

„Die Steuerpflicht dauert … bei einem inländischen Fahrzeug … solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat“

Kann man ein abgemeldetes Auto verkaufen?

Ja. Ein abgemeldetes Auto lässt sich verkaufen; der Käufer meldet es mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II wieder an. Bis zum Verkauf entstehen so keine Kosten für Steuer und Versicherung.

Halten Sie den Verkauf schriftlich fest, mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift aller Erben, und notieren Sie den Verkaufserlös im Nachlassverzeichnis.

Auch gesucht als: Auto nach Todesfall abmelden · Auto des Verstorbenen abmelden · Sterbefall Auto online abmelden · Kfz abmelden nach Tod

Häufige Fragen

Kann ich das Auto meines verstorbenen Vaters online abmelden?

Ja, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen haben und darauf Sicherheitscodes stehen. Das ist bei Fahrzeugen der Fall, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.

Brauche ich einen Erbschein, um das Auto abzumelden?

Meist nicht. Für die Abmeldung genügen in der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen; einzelne Zulassungsstellen verlangen zusätzlich die Sterbeurkunde. Zum Umschreiben auf einen Erben ist dagegen ein Erbnachweis nötig.

Endet die Kfz-Versicherung mit dem Tod automatisch?

Nein. Die Versicherung läuft mit dem Fahrzeug weiter und geht auf die Erben über. Erst die Abmeldung oder ein Halterwechsel beendet den Vertrag oder setzt ihn in die Ruheversicherung.

Was passiert mit den Kennzeichen nach der Abmeldung?

Die Stempelplaketten werden entwertet. Die Schilder selbst dürfen Sie behalten oder entsorgen; ein Wunschkennzeichen lässt sich bei vielen Zulassungsstellen für eine Gebühr reservieren.

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