Auto erben: ummelden, abmelden, Versicherung
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Ein Fahrzeug gehört zum Nachlass wie jeder andere Gegenstand. Was Sie bei Versicherung und Zulassungsstelle beachten sollten.
Das Fahrzeug fällt in den Nachlass
Ein Auto gehört wie jeder andere Vermögensgegenstand zum Nachlass und geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Bei mehreren Erben gehört es zunächst allen gemeinsam (§ 2032 BGB).
Vermerken Sie das Fahrzeug mit seinem Wert im Nachlassverzeichnis. Den Wert können Sie über eine Schätzung oder Bewertungslisten grob einordnen — als Stichtag gilt in der Regel der Todestag.
Versicherung informieren
Informieren Sie die Kfz-Versicherung über den Todesfall. Der Versicherungsvertrag läuft zunächst weiter und geht auf die Erben über; je nach weiterer Nutzung wird er fortgeführt, umgestellt oder gekündigt.
Wird das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, endet auch der Versicherungsschutz entsprechend. Klären Sie mit der Versicherung, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und welche Unterlagen sie benötigt.
Ummelden oder abmelden bei der Zulassungsstelle
Soll ein Erbe das Auto behalten, wird es bei der Zulassungsstelle auf diese Person umgeschrieben. Soll es nicht weiter genutzt oder verkauft werden, ist eine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) der richtige Weg.
Bei einer Erbengemeinschaft sollten sich die Erben vorher einigen, wer das Fahrzeug übernimmt oder ob es verkauft wird, da grundsätzlich alle gemeinsam darüber verfügen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Die Zulassungsstelle verlangt in der Regel einen Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll), die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), die Kennzeichen sowie einen Identitätsnachweis der handelnden Person. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist nötig, wenn umgeschrieben wird.
Welche Unterlagen genau gefordert werden, kann je nach Zulassungsstelle abweichen — fragen Sie am besten vorab nach. Für die Meldung an die Versicherung stellt Ihnen Erbly eine Schreiben-Vorlage bereit. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Auto, wenn der Halter stirbt?
Das Fahrzeug gehört wie jeder andere Vermögensgegenstand zum Nachlass und geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Bei mehreren Erben gehört es zunächst allen gemeinsam (§ 2032 BGB).
Welche Unterlagen braucht die Zulassungsstelle zum Ummelden?
Verlangt werden in der Regel ein Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll), die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), die Kennzeichen und ein Identitätsnachweis. Beim Umschreiben ist zusätzlich eine eVB-Nummer nötig.
Was passiert mit der Kfz-Versicherung nach dem Tod?
Der Versicherungsvertrag läuft zunächst weiter und geht auf die Erben über; je nach weiterer Nutzung wird er fortgeführt, umgestellt oder gekündigt. Wird das Fahrzeug abgemeldet oder verkauft, endet der Versicherungsschutz entsprechend.
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