Auto geerbt: ummelden, abmelden, Versicherung
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am
Ein geerbtes Auto gehört zum Nachlass. Wer es ummelden oder abmelden darf, welche Unterlagen nötig sind und was mit Versicherung und Kfz-Steuer passiert.

Wem gehört das Auto nach dem Tod?
Ein Auto gehört wie jeder andere Gegenstand zum Nachlass und geht mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB). Bei mehreren Erben gehört es allen gemeinsam, und nur alle zusammen können es verkaufen oder übertragen (§ 2040 BGB).
War das Auto finanziert oder geleast, gehört es rechtlich noch der Bank oder dem Leasinggeber. Dann gehen der Kredit- oder Leasingvertrag auf die Erben über; klären Sie früh, ob er übernommen, abgelöst oder beendet wird.
Versicherung und Kfz-Steuer
Die Kfz-Versicherung endet nicht mit dem Tod, sondern läuft mit dem Fahrzeug weiter und geht auf die Erben über. Informieren Sie den Versicherer trotzdem sofort – vor allem, wer das Auto jetzt fährt, denn der Fahrerkreis und der Schadenfreiheitsrabatt können sich ändern.
Auch die Kfz-Steuer läuft weiter, bis das Fahrzeug umgeschrieben oder abgemeldet ist; offene Beträge sind Nachlassschulden. Einen Schadenfreiheitsrabatt können in der Regel nur Angehörige übernehmen, die das Auto selbst regelmäßig gefahren sind – fragen Sie beim Versicherer nach.
Ummelden oder abmelden?
Behält ein Erbe das Auto, lässt er es bei der Zulassungsstelle auf sich umschreiben. Wird es nicht mehr genutzt, ist eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sinnvoll – sie beendet Versicherung und Kfz-Steuer und ist oft auch online möglich.
Soll das Auto verkauft werden, können die Erben es auch angemeldet verkaufen; der Käufer meldet es dann um. Halten Sie den Verkauf mit Datum und Uhrzeit schriftlich fest und melden Sie ihn der Versicherung.
Welche Unterlagen verlangt die Zulassungsstelle?
Zum Umschreiben brauchen Sie in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll), Ihren Ausweis und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Versicherung. Bei einer Erbengemeinschaft kommt meist eine Einverständniserklärung der Miterben hinzu.
Für die bloße Abmeldung genügen oft Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle – fragen Sie vorher nach.
Wert des Autos für den Nachlass
Nehmen Sie das Auto mit seinem Wert zum Todestag in das Nachlassverzeichnis auf. Orientierung geben Marktpreise vergleichbarer Fahrzeuge oder ein Gutachten; bei wertvollen Fahrzeugen lohnt sich eine Bewertung.
Erbly stellt ein Schreiben an die Kfz-Versicherung bereit und erinnert an Ummeldung oder Abmeldung. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Auch gesucht als: geerbtes Auto ummelden · Auto erben ummelden · Auto nach Todesfall ummelden · Kfz geerbt ummelden
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Auto, wenn der Halter stirbt?
Es gehört zum Nachlass und geht auf die Erben über (§ 1922 BGB). Mehrere Erben können nur gemeinsam darüber verfügen (§ 2040 BGB).
Darf man ein geerbtes Auto weiterfahren?
Die Versicherung läuft zunächst weiter. Informieren Sie den Versicherer aber sofort, wer das Auto nun fährt, und lassen Sie es zeitnah auf sich ummelden oder abmelden.
Welche Unterlagen braucht die Zulassungsstelle zum Ummelden?
In der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen Erbnachweis, Ihren Ausweis und eine eVB-Nummer; bei mehreren Erben meist die Zustimmung der Miterben. Die Anforderungen variieren je Zulassungsstelle.
Wann endet die Kfz-Steuer nach dem Tod?
Erst mit der Abmeldung oder Umschreibung des Fahrzeugs. Bis dahin angefallene Steuer ist eine Nachlassschuld.
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen?
Das hängt vom Versicherer ab. Meist können ihn nur nahe Angehörige übernehmen, die das Fahrzeug selbst regelmäßig gefahren sind.
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