Schenkung oder Erbe: der steuerliche Unterschied
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Schenkung und Erbe folgen denselben Freibeträgen — aber bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Gleiche Freibeträge, gleiche Steuer
Schenkung und Erwerb von Todes wegen werden nach demselben Gesetz besteuert. Es gelten dieselben persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (zum Beispiel 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder) und dieselben Steuerklassen und Steuersätze (§ 15, § 19 ErbStG). Eine Schenkung zu Lebzeiten ist also nicht grundsätzlich günstiger oder teurer als ein Erbe.
Der wesentliche Unterschied liegt im zeitlichen Ablauf: Eine Schenkung findet zu Lebzeiten statt, der Erbfall erst mit dem Tod. Dadurch kann der Freibetrag bei Schenkungen unter Umständen mehrfach genutzt werden.
Die 10-Jahres-Zusammenrechnung (§ 14 ErbStG)
Mehrere Zuwendungen zwischen denselben Personen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Schenkt also jemand seinem Kind heute einen Betrag und verstirbt innerhalb von 10 Jahren, werden die frühere Schenkung und das Erbe zusammengezählt; der Freibetrag steht für diesen Zeitraum nur einmal zur Verfügung.
Liegen zwischen den Zuwendungen mehr als 10 Jahre, beginnt der Freibetrag neu. Der persönliche Freibetrag kann auf diese Weise alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Das ist der Grund, warum eine frühzeitige Übertragung steuerlich eine Rolle spielen kann.
Mechanik verstehen, Einzelfall klären
Dieser Artikel erklärt nur die allgemeine Mechanik der Zusammenrechnung und der Freibeträge. Ob und wie eine Übertragung zu Lebzeiten in einer konkreten Situation sinnvoll ist, hängt von vielen Umständen ab — etwa von der Vermögensart, vom Alter der Beteiligten oder von der Bewertung einer Immobilie.
Solche Gestaltungsfragen gehören in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters; wir vermitteln gern. Unser Freibetragscheck zeigt eine erste, vereinfachte Orientierung zu den Freibeträgen. Wir erbringen keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ist eine Schenkung steuerlich günstiger als ein Erbe?
Schenkung und Erwerb von Todes wegen werden nach denselben Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen besteuert (§ 16, § 15, § 19 ErbStG). Eine Schenkung ist also nicht grundsätzlich günstiger oder teurer als ein Erbe.
Wie oft kann man den Freibetrag bei Schenkungen nutzen?
Mehrere Zuwendungen zwischen denselben Personen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Liegen mehr als 10 Jahre dazwischen, beginnt der Freibetrag neu, sodass er alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht.
Was passiert, wenn der Schenker innerhalb von 10 Jahren stirbt?
Dann werden die frühere Schenkung und das Erbe zusammengezählt (§ 14 ErbStG); der persönliche Freibetrag steht für diesen Zeitraum nur einmal zur Verfügung.
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