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Lebensversicherung im Erbfall: melden, Leistung anfordern, Steuer

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Lebensversicherung im Todesfall melden: kurze Fristen, Leistung anfordern, Auszahlung — und warum sie trotz Auszahlung am Nachlass vorbei zur Erbschaftsteuer zählt.

Zuerst: schnell melden (kurze Fristen)

Lebens- und Unfallversicherungen verlangen die Meldung des Todesfalls oft innerhalb weniger Tage — die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen (AVB). Melden Sie diese Versicherungen deshalb ganz zu Beginn, noch vor Banken und Behörden.

Mit der Meldung fordern Sie zugleich die Leistung an. Benötigt werden in der Regel die Sterbeurkunde, der Versicherungsschein und das ausgefüllte Leistungsformular der Versicherung. In unserer Plattform finden Sie dafür eine fertige Vorlage — ausfüllen, unterschreiben, absenden.

Geht meist am Nachlass vorbei

Ist im Vertrag eine bezugsberechtigte Person benannt, wird die Versicherungssumme direkt an diese Person ausgezahlt. Sie fällt dann nicht in den Nachlass — für die Auszahlung wird in der Regel auch kein Erbschein benötigt, sondern der Versicherungsschein und die Sterbeurkunde.

Ist keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt die Summe in den Nachlass und wird wie das übrige Erbe behandelt.

Trotzdem erbschaftsteuerlich relevant

Auch wenn die Auszahlung am Nachlass vorbeigeht: Für die Erbschaftsteuer zählt sie in der Regel zum Erwerb der begünstigten Person (§ 3 ErbStG) und wird auf deren persönlichen Freibetrag angerechnet (§ 16 ErbStG).

Das ist wichtig, weil eine reine Betrachtung des Nachlassverzeichnisses die Steuerlast unterschätzen kann — die Versicherungssumme steht dort ja nicht. Unser Freibetragscheck weist darauf hin; die genaue Bewertung im Einzelfall gehört aber in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters. Wir erbringen keine Steuerberatung.

Weitere Versicherungen

Unfallversicherung: zahlt nur bei Tod durch Unfall — Meldung ist meist besonders eilig. Sterbegeldversicherung: deckt typischerweise die Bestattungskosten. Hausrat- und Kfz-Versicherung: Todesfall melden und Fortführung oder Kündigung klären.

Für all diese Fälle stellt unsere Plattform passende Schreiben bereit und erinnert Sie an die Fristen.

Häufige Fragen

Wie schnell muss man eine Lebensversicherung im Todesfall melden?

Lebens- und Unfallversicherungen verlangen die Meldung des Todesfalls oft innerhalb weniger Tage. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen (AVB), weshalb diese Versicherungen meist ganz zu Beginn gemeldet werden, noch vor Banken und Behörden.

Gehört die Lebensversicherung zum Erbe?

Ist im Vertrag eine bezugsberechtigte Person benannt, wird die Versicherungssumme direkt an diese ausgezahlt und fällt nicht in den Nachlass; für die Auszahlung genügen meist Versicherungsschein und Sterbeurkunde. Ist niemand benannt, fällt die Summe in den Nachlass.

Ist die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerfrei?

Auch wenn die Auszahlung am Nachlass vorbeigeht, zählt sie für die Erbschaftsteuer in der Regel zum Erwerb der begünstigten Person (§ 3 ErbStG) und wird auf deren persönlichen Freibetrag angerechnet (§ 16 ErbStG). Die genaue Bewertung im Einzelfall klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

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