Steuerklassen und Steuersätze der Erbschaftsteuer
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert des Erwerbs ab — über Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz.
Die drei Steuerklassen (§ 15 ErbStG)
Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber bestimmt die Steuerklasse. § 15 ErbStG unterscheidet drei Klassen. Zur Steuerklasse I gehören Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel sowie — beim Erwerb von Todes wegen — Eltern und Großeltern.
Steuerklasse II umfasst zum Beispiel Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten. Steuerklasse III gilt für alle übrigen Erwerber, etwa Freunde oder nicht verwandte Personen. Die Steuerklasse wirkt sich auf den Freibetrag und auf den Steuersatz aus.
Freibeträge und Steuersätze (§ 16, § 19 ErbStG)
Jeder Erwerber hat einen persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel deren Eltern bereits verstorben sind ebenfalls 400.000 €, sonst 200.000 €, Eltern beim Erwerb von Todes wegen 100.000 €. In Steuerklasse III liegt der Freibetrag bei 20.000 €.
Nur der Wert oberhalb des Freibetrags wird besteuert. Der Steuersatz ergibt sich aus § 19 ErbStG und steigt mit der Höhe des Erwerbs und je nach Steuerklasse. In Steuerklasse I beginnt er bei 7 Prozent, in Steuerklasse II und III liegt er höher.
Wie alles zusammenwirkt — ein Beispiel
Ein Kind erbt 500.000 €. Vom Wert wird zunächst der Freibetrag von 400.000 € abgezogen. Steuerpflichtig sind damit 100.000 €. Auf diesen Betrag wird der Steuersatz der Steuerklasse I angewendet (in der untersten Tarifstufe 7 Prozent), woraus sich 7.000 € Erbschaftsteuer ergeben.
Das Beispiel ist stark vereinfacht. In der Praxis können weitere Punkte hineinspielen — etwa Versorgungsfreibeträge, die Bewertung von Immobilien oder frühere Schenkungen. Solche Fragen im Einzelfall gehören in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters; wir vermitteln gern. Unser Freibetragscheck bietet eine erste Orientierung. Wir erbringen keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?
§ 15 ErbStG unterscheidet drei Steuerklassen nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Zur Steuerklasse I gehören etwa Ehegatten und Kinder, zur Steuerklasse II zum Beispiel Geschwister und Nichten, zur Steuerklasse III alle übrigen Erwerber.
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 2026?
Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder 400.000 €, für Eltern beim Erwerb von Todes wegen 100.000 € und in Steuerklasse III 20.000 €.
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