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Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge und Anzeigepflicht

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 01.06.2026

Viele Erbschaften bleiben dank der persönlichen Freibeträge steuerfrei. So nutzen Sie die Freibeträge, berechnen die Steuer und erfüllen die Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG).

Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG)

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 €. Enkelkinder: in der Regel 200.000 €. Geschwister und alle übrigen Erben: 20.000 €.

Liegt der Wert des Erwerbs unter dem Freibetrag, fällt in vielen Fällen keine Erbschaftsteuer an.

Die Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG)

Unabhängig von der Steuer: Der Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis formlos anzuzeigen. In bestimmten Fällen — etwa bei notariell eröffnetem Testament — kann die Anzeige entbehrlich sein.

Wichtig

Steuerliche Bewertungen im Einzelfall (Immobilienwerte, Vorerwerbe, Versorgungsfreibeträge) gehören in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters — wir vermitteln gern. Unser Freibetragscheck bietet eine erste, vereinfachte Orientierung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn deren Eltern verstorben sind) — je nach Verwandtschaftsgrad (§ 16 ErbStG).

Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Ja. Der Erwerb ist innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG) — auch dann, wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt.

Wann bleibt eine Erbschaft steuerfrei?

Wenn der Wert unter dem persönlichen Freibetrag liegt. Zusätzlich gibt es Befreiungen, etwa für das selbst genutzte Familienheim.

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