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Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge und Anzeigepflicht

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Viele Erbschaften bleiben dank der persönlichen Freibeträge steuerfrei. So nutzen Sie die Freibeträge, berechnen die Steuer und erfüllen die Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG).

Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge und Anzeigepflicht – das Wichtigste: Freibetrag Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €; Anzeige beim Finanzamt binnen 3 Monaten; Familienheim kann steuerfrei bleiben; Steuersätze 7 bis 50 % je nach Klasse
Das Wichtigste in Kürze: Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge und Anzeigepflicht

Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG)

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 €. Enkelkinder: in der Regel 200.000 €. Geschwister und alle übrigen Erben: 20.000 €.

Liegt der Wert des Erwerbs unter dem Freibetrag, fällt in vielen Fällen keine Erbschaftsteuer an.

Balkendiagramm Erbschaftsteuer-Freibeträge nach § 16 ErbStG: Ehegatte 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern im Erbfall 100.000 Euro, Geschwister und alle anderen 20.000 Euro
Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung nach § 16 ErbStG

Die Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG)

Unabhängig von der Steuer: Der Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis formlos anzuzeigen. In bestimmten Fällen — etwa bei notariell eröffnetem Testament — kann die Anzeige entbehrlich sein.

Wichtig

Steuerliche Bewertungen im Einzelfall (Immobilienwerte, Vorerwerbe, Versorgungsfreibeträge) gehören in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters — wir vermitteln gern. Unser Freibetragscheck bietet eine erste, vereinfachte Orientierung.

Auch gesucht als: Erbschaftssteuer · Erbschaftssteuer 2026 · Erbschaft- und Schenkungsteuer · ErbSt

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn deren Eltern verstorben sind) — je nach Verwandtschaftsgrad (§ 16 ErbStG).

Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Ja. Der Erwerb ist innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG) — auch dann, wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt.

Wann bleibt eine Erbschaft steuerfrei?

Wenn der Wert unter dem persönlichen Freibetrag liegt. Zusätzlich gibt es Befreiungen, etwa für das selbst genutzte Familienheim.

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